Bei Garagenkomplex vorerst kein Rückbau angestrebt
Jessen/MZ. - Laut Schuldrechtsanpassungsgesetz könnten ab 2007 Kommunen den privaten Besitzern von Garagen, die auf kommunalen Grundstücken - zumeist Rest- und Splitterflächen - stehen, ohne Entschädigung für den Zeitwert kündigen. Es kann sogar verlangt werden, dass der Eigentümer der Garage deren Rückbau bezahlen soll.
"Es soll möglichst wenig Unfrieden gestiftet werden", meinte Dietmar Brettschneider. Im Februar oder März werden neue Verträge angeboten, die dann den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Zumindest bis 2020 könnten die Unterstellmöglichkeiten dann genutzt werden. Danach müsse neu befunden werden, meinte das Stadtoberhaupt. Schließlich handele es sich um eine voll erschlossene innerstädtische Fläche.
Änderungen im Jahre 2020 würden sich aus mehreren Gründen anbieten. So wären die Garagen, die vor 1990 errichtet wurden, dann abgeschrieben. Außerdem wären in etwa diesem Zeitraum Überholungsarbeiten an der Hochspannungstrasse, die den Komplex überquert, zu erwarten. Nicht zuletzt spielt eine Rolle, dass 2018 ein neuer Flächennutzungsplan für die Stadt erstellt werden müsse, der eventuell für diesen Bereich eine andere Verwendung vorsieht.
Probleme werden nach Brettschneiders Worte aber jene bekommen, "die fremdes Eigentum verkauft haben oder sich nicht an Gesetze halten". Hier reflektiert er auf all jene, die ihre Garage nach 2004 verkauft haben, ohne sich dafür eine Zustimmung seitens der Stadt als Eigentümer von Grund und Boden einzuholen. Wer eine Veräußerung angemeldet hatte und die Stadt ihr Einverständnis erklärt hat, braucht keine Angst zu haben. "Solche Fälle hat es gegeben." Ob es überhaupt illegale Verkäufe gegeben hat, vermochte das Stadtoberhaupt nicht zu sagen.
Mit anderen Garagenkomplexen, die auf kommunale´m Eigentum errichtet worden sind, wird genauso verfahren. Eine Ausnahme ist jene in Holzdorf-Ost, die verkauft worden ist. Dort steht eher das Problem der illegalen Müllablagerungen (die MZ berichtete). Hier würde der Besitzer jedoch gut mit dem Ordnungsamt der Stadt zusammenarbeiten.