Befall Befall: Was tun bei Schimmel?
Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau verweist beim Thema Schimmel in der Wohnung auf Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), nach denen Schimmelsporen Beschwerden der Atemwege und Allergien hervorrufen können. Allerdings sei bislang noch nicht geklärt, bei welchen Konzentrationen der Schimmelpilzsporen in der Raumluft Belastungen auftreten können. Daher müsse das Vorsorgeprinzip angewandt werden. Heißt, Schimmel wird grundsätzlich als schädlich betrachtet.
Gegen Schimmelpilzbefall sollte stets sofort vorgegangen werden, empfiehlt die WHO. Kleinere Flächen, solche gelten bis 0,5 Quadratmeter, können selbst behandelt werden. Bei größeren ist stets die Zuhilfenahme eines Fachmannes empfohlen. Werden Flächen abgerieben/-geschliffen, sollte dies nie trocken geschehen, um die Staubbelastung zu minimieren. Zum Saugen sollte ein Staubsauger mit Feinstaub-(HEPA-)Filter verwandt werden, der zudem ein geprüft dichtes Gehäuse aufweisen sollte. Hochprozentiger Alkohol (die WHO nennt 70 Prozent) diene ebenfalls gut zum Säubern und Desinfizieren befallener Flächen.
Sollten die schimmelbefallenen Flächen größer sein, empfehlen Umweltbundesamt und WHO, einen Fachmann zu Rate zu ziehen und mit der Sanierung ebenfalls eine fachlich gerüstete Firma zu beauftragen. Stark mit Schimmel befallene Räume sollten nicht mehr genutzt werden. Schadhafte Flächen durch Havarien (Leitungswasser etwa oder andere Überschwemmungen) sollten schnellstens durch Heizen/Lüften oder gar technische Hilfsmittel getrocknet werden.
Wer zur Schadensregulierung bei Schimmelbefall haftbar gemacht wird, gehört zu den häufigsten Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Für die Rechtsprechung ist meist entscheidend, wer den Schaden verursacht hat. Allerdings haben Vermieter meist eine schnelle Erklärung zur Hand: falsches Lüften. Inzwischen werden im Internet auch zahlreiche Gerichtsurteile zitiert, die Mieterrechte stärken. So müssen Mieter etwa Schrankwände nicht von der Wand abrücken, wenn sich dahinter Schimmel bildet. Auch die Wärmeisolierung des Hauses ist zu prüfen.
Mehr dazu im Internet unter der Adresse www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit