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Gerichtsentscheid zur Schweinemast Gerbisbach Anwalt des BUND fordert zügige Stilllegung der Gerbisbacher Anlage

Oberverwaltungsgericht in Magdeburg bestätigt Urteil aus Halle: Der Genehmigungsbescheid für die Schweinemastanlage Gerbisbach ist rechtswidrig. Was daraus folgt.

Von Klaus Adam 21.12.2023, 13:25
Die Schweinemastanlage in Gerbisbach
Die Schweinemastanlage in Gerbisbach Foto: Frank Grommisch

Gerbisbach/Magdeburg/MZ. - Der Genehmigungsbescheid vom 10. August 2009 zur Errichtung der Schweinemastanlage in Gerbisbach ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Mit diesem Satz begann die MZ am 28. Februar 2019 die Berichterstattung über ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Halle. Seit diesem Mittwoch, 20. Dezember 2023, steht fest: Das damals getroffene Urteil hat weiterhin Bestand. Denn das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg bestätigt den Richterspruch aus dem erstinstanzlichen Verfahren.