Abzocke am Telefon Abzocke am Telefon: Angerufener war völlig überrumpelt

Jessen - Vielfach wird gewarnt, Unbekannten gegenüber vorsichtig zu sein und erst recht keine persönlichen Daten zu übermitteln. Dass dies immer wieder eine Herausforderung ist, selbst für durchaus aufgeklärte Zeitgenossen, beweist die Geschichte, die der MZ-Redaktion berichtet wurde.
Mündlich zugestimmt
Vor rund vier Wochen erhielt der Betreffende, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht namentlich outen möchte, einen Anruf. Eine Männerstimme sagte, der Angerufene hätte an einem Gewinnspiel teilgenommen, aber leider nichts gewonnen. Nun wolle man ihm „fairerweise“ die Spieleinsätze zurückzahlen. Um das tun zu können wolle man mit ihm schnell noch die Kontodaten abgleichen. „Der hat mir dann meine Kontonummer vorgelesen und gefragt, ob sie auch so stimmt. Ich Trottel habe dazu Ja gesagt“, so der Mann, der sich von diesem Anruf völlig überrumpelt fühlte. Der Anrufer habe ihm nicht sagen wollen, wie er zu diesen Daten gekommen ist.
„Eine Frechheit“
Die Rechnung folgte auf dem Fuße - in Form eines Jahresabonnementes für eine Monatszeitschrift. Das wiederum hatte es in sich. Kosten: 59,90 Euro pro Monat für ein Heftchen von nicht mal 50 Seiten. „Eine Frechheit“, kommentiert dies der Empfänger fassungslos.
Allerdings, und da kommt der Schlips ins Rad, hat er der Bestellung des Abonnementes am Telefon zugestimmt. Der Anrufer zeichnete diesen Part des Gespräches auf. Es kommt heraus, dass ein Abo zu ebendiesem Preis für zunächst ein Jahr beauftragt wurde. Der Angerufene nannte ihm „zum Abgleich“ sogar noch sein Geburtsdatum und wiederholte seine Kontonummer. Die der Werber jedoch - wie gesagt - schon kannte. Diesen Bandmitschnitt kann er sich dann unter Angabe eines später schriftlich übermittelten Pin-Codes telefonisch anhören. Der Verlag wird wissen, warum. Die MZ hörte sich das Ganze tatsächlich an.
Betroffene berichten im Internet
Mittlerweile gibt es jedoch einen recht umfassenden Austausch im Internet zu den Machenschaften dieses Verlages, der offenkundig in der Schweiz sitzt. Ein Betroffener berichtete von bis zu 20 Anrufen täglich. Nur den Hörer abnehmen und wieder auflegen, helfe noch lange nicht, so seine Einschätzung. Zumindest einmal müsse man definitiv erklären, dass man von dem Angebot nichts wissen wolle.
Netzagentur geht Hinweisen nach
Eine weitere Möglichkeit, unlautere Telefonwerbung einzudämmen, hat die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) geschaffen. Sie offeriert mehrere Varianten, Telefonnummern, die im Zuge unlauterer Werbung bekannt werden, anzuzeigen - formlos schriftlich per Brief, per E-Mail sowie auf einem Formblatt, das sich als PDF herunterladen lässt. Sogar ein elektronisches Formular können die Beschwerdeführer online ausfüllen. Die Netzagentur „geht sämtlichen verwertbaren Hinweisen nach“, heißt es auf ihrer Webseite. Zusätzlich verweist sie auch auf die Verbraucherzentralen, die ihrerseits solche Daten sammeln.
Annahme verweigert
Für den mehr oder weniger unfreiwilligen Abonnenten ging die Angelegenheit noch glimpflich ab. Als ihm das erste der teuren Monatshefte ins Haus flatterte, verweigerte er die Annahme. Inzwischen war ihm klar geworden, dass er da wohl am Telefon nicht ganz so reagiert hatte, wie er sich das im Nachhinein gewünscht hätte. Und die Sache wurde ihm doch recht peinlich. Zusätzlich kündigte er Einzugsermächtigung und Abonnement. Mit „gepfefferten“ Worten, habe er sich da jedoch Luft gemacht. Und auch die recht schnell abgebuchte erste Rate von 59,90 Euro ließ er seine Bank zurückbuchen. Offensichtlich hat er das noch innerhalb der 14 Tage geltenden Widerrufsfrist getan. Denn jetzt hat er von dem Verlag mit seinem „Lifestyle“-Heftchen, das zahlreiche Glücksspiele und Preisausschreiben enthalten solle, die lapidare Antwort erhalten: Kündigung akzeptiert. Glück gehabt. (mz)