Vogelgrippe Vogelgrippe: Die Angst der Züchter vor dem Virus

Seeburg - Die Sonne lacht und spiegelt sich im Süßen See. Ausflügler füttern Enten und Blesshühner. Würde es nicht den amtlich ausgewiesenen Sperrbezirk rund um Seeburg geben, nichts würde an die aktuellen Vogel-Grippefälle erinnern.
Vor einigen Tagen waren drei tote Schwäne am Gewässer gefunden worden. Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Institutes auf der Insel Riems hatten ergeben, dass die Tiere mit dem hochansteckenden Virustyp H5N8 infiziert waren.
Wann Ergebnisse vorliegen, ist unklar
Weil der Zeitpunkt für den Ausbruch der Vogelgrippe ungewöhnlich früh ist, wollen die Experten klären, ob das Virus neu nach Deutschland eingeschleppt wurde oder es sich um das gleiche Virus handelt, das Ende 2016 bis zum Frühjahr dieses Jahres in Deutschland nachgewiesen werden konnte.
Erste Erkenntnisse zum jetzt aufgetretenen Virus sollten am Montag vorliegen. „Die Untersuchung zieht sich noch hin“ , erklärte allerdings Pressesprecherin Elke Reinking. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, konnte sie nicht sagen. Es lasse sich nicht abschätzen, ob noch in dieser, in der nächsten oder in der übernächsten Woche dazu nähere Informationen vorliegen.
Rund um den Süßen See greift die vom Landkreis Mansfeld-Südharz verhängte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung. Der Ortsteil Seeburg wurde im Radius von einem Kilometer zum Sperrbezirk erklärt. Die Grenze zum Sperrbezirk verläuft im Norden an der Kreisstraße in Richtung Neehausen, an der Kreisstraße in Richtung Rollsdorf sowie entlang der B 80 Richtung Halle und Richtung Aseleben.
Konsequenzen für Tierhalter
Die Grenze erstreckt sich außerdem entlang des Randwanderweges am Südufer in Richtung Aseleben und entlang des Radwanderweges am Nordufer in Richtung Wormsleben. Im Radius von drei Kilometern wurde rund um den Fundort zusätzlich ein Beobachtungsgebiet angeordnet.
Das hat Konsequenzen für Tierhalter. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen im Sperrgebiet und im Beobachtungsgebiet für mindestens 21 Tage im Stall bleien. Sie dürfen nicht vor die Tür. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind außerdem im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet verboten.
Eine weitere Festlegung richtet sich an Hunde- und Katzenhalter. Sie müssen absichern, dass ihre Tiere im Sperrbezirk nicht frei herumlaufen. Federwild darf zudem nur mit Genehmigung des Veterinäramtes gejagt werden.
Verbot von Geflügelprodukten aus dem Sperrgebiet
Verboten ist ab sofort auch der Verkauf und die Weiterverwendung von frischem Geflügelfleisch, Geflügelhackfleisch, Eiern und weiteren tierischen Nebenprodukten oder anderen Fleischerzeugnissen, die von Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk stammen.
Der Behörde muss gemeldet werden, wenn weiteres totes Wildgeflügel entdeckt wird. Nach Angaben der Kreisverwaltung wurden aber bislang keine weiteren toten Tiere gefunden. Es seien keinen neuen Fälle bekannt, so Landkreissprecher Uwe Gajowski auf Anfrage der MZ.
Erst im Frühjahr hatte es mehrere Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz gegeben, darunter auch am Süßen See. Ein aufmerksamer Segelfreund sah damals einen toten Schwan unterhalb der Orangerie am Süßen See liegen und informierte daraufhin die Behörden. (mz)