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Verärgerung in Welbsleben Verärgerung in Welbsleben: Friedhofsgebühren für Jahre im Voraus

Von Anke Losack 20.10.2015, 05:29
Für Grabstätten werden Gebühren kassiert.
Für Grabstätten werden Gebühren kassiert. Lukaschek Lizenz

Welbsleben - Verärgerung bei Bürgern in Welbsleben. Sie haben Post von der Stadt Arnstein, zu der ihre Ortschaft gehört, bekommen. Es sind Gebührenbescheide zum Nutzungsrecht von Grabstellen. Die Bürger sollen für Jahre im Voraus Friedhofsunterhaltungsgebühren zahlen. Beispielsweise bis 2040 oder 2029 ist in den Bescheiden angegeben. 20 Euro pro Jahr und Grabstätte. Bei einer 67-Jährigen werden für zwei Gräber insgesamt 900 Euro fällig. Bisher seien für Welbsleben derartige Gebühren nicht erhoben worden, sagen die unzufriedenen Bürger. Warum nun gezahlt werden soll, zudem so lange im Voraus, und wofür das Geld verwendet wird - diese Fragen beschäftigen sie.

Mit den Unterhaltungsgebühren wird es in den angrenzenden Kommunen unterschiedlich gehandhabt. In Hettstedt werden sie wie in Arnstein einmalig für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts fällig. Es sind je Grab und Jahr 5 Euro fällig, je Urnenstelle und Jahr 3 Euro. In Gerbstedt hingegen werden die Gebühren (14 Euro Grab, 10 Euro Urne) jährlich eingefordert, auf Wunsch kann über die gesamte Dauer des Nutzungsrechts bezahlt werden.

Dass in der gesamten Einheitsgemeinde Bescheide ins Haus geflattert sind, hängt mit der neuen Friedhofsgebührensatzung zusammen, die im März dieses Jahres vom Arnsteiner Stadtrat beschlossen wurde. Darin festgehalten ist, dass Friedhofsunterhaltungsgebühren für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts fällig werden. In der Einheitsgemeinde beträgt sie 25 Jahre. Wurde das Nutzungsrecht zum Beispiel 2010 erworben, muss noch für 20 Jahre die Unterhaltungsgebühr gezahlt werden, da ab 2015 die neue Satzung gilt. Auch bei Verlängerungen wird sie fällig.

Die Unterhaltungsgebühren seien nicht ganz neu in der Stadt Arnstein, sagt Kämmerin Annett Thomas. In Wiederstedt und Sandersleben seien sie in den vergangenen Jahren erhoben worden, allerdings jährlich. „Damit wären wir ja auch einverstanden gewesen. Aber nicht so viele Jahre im Voraus“, sagt ein Welbsleber. Dass die Stadt einmalig für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts die Gebühren erhebt, begründet Annett Thomas mit dem Verwaltungsaufwand. Dieser werde damit deutlich reduziert. Wie die Kämmerin sagt, müssen neben dem Erstellen von Bescheiden, Mahnungen oder Vollstreckungen des Öfteren auch Ansprechpartner ausfindig gemacht werden. „Teilweise wohnen keine Angehörigen mehr in der Kommune. Wir müssen diese dann suchen“, so Thomas, die meint, dass die bezahlten Beiträge auf jeden Fall den Friedhöfen in der Einheitsgemeinde zugute kommen werden, beispielsweise für Pflegearbeiten oder Instandsetzungen. Das in diesem Jahr eingeforderte Geld werde auf die Folgejahre verteilt. Es sei nicht zur „Sanierung des Haushalts“ gedacht, betont sie.

Weder in den Ortschaftsräten noch den Ausschüssen oder dem Stadtrat habe es großen Widerstand gegen die Satzung gegeben, so Thomas. In der Verwaltung kommt er jetzt aber hin und wieder an - von Bürgern, die mit der Zahlung nicht einverstanden sind. Eine Welbsleberin hat schon Widerspruch eingelegt. Bei einem genutzten Grab wurde zunächst eine längere Laufzeit berechnet. „Das machte 100 Euro aus“, sagt sie und rät anderen Bürgern, ihre Bescheide zu prüfen.

Wer die Gebühr nicht auf einmal entrichten kann, kann auch eine Ratenzahlung vereinbaren, heißt es aus der Verwaltung. Bei Zahlung innerhalb eines Jahres sei dies auch schon mal ohne zusätzlich entstehende Kosten möglich. (mz)