Gewerbesteuer bleibt unverändert Stadträte in Hettstedt stimmen für höhere Steuern ab 2022

Hettstedt/MZ - Die Steuererhöhung ist beschlossen: Ab 1. Januar 2022 gilt in Hettstedt für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 416 Prozent. Bisher lag er bei 400 Prozent. Für die Bürger bedeutet das eine Erhöhung zwischen fünf und 30 Euro pro Jahr, erklärt Kämmerer Mathis Palm auf Nachfrage der MZ. Die Berechnung der Grundsteuer B richtet sich nach dem baulichen Zustand, wann ein Gebäude errichtet wurde und weiteren Faktoren.
Stererhöhung als Chance auf Landesmittel?
Für die Stadt selbst bedeutet die Erhöhung, dass künftig rund 52.000 Euro mehr in die Stadtkasse eingespielt werden. Bei einem derzeitigen Minus von rund 4,4 Millionen Euro ist das zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber auch ein notwendiger. Denn die Anpassung der Hebesätze sei auch eine Voraussetzung, um möglicherweise künftig Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes Sachsen-Anhalt zu bekommen und somit nachhaltig die Liquidität der Stadt zu verbessern, begründet die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage. Mehrere Millionen Euro könnten damit beantragt werden, um somit die kämmeralen Fehlbeträge auszugleichen.
Diese Begründung stieß aber nicht bei allen Stadträten auf Zustimmung. Roland Ritter (Die Linke) etwa meinte: „Das ist eigentlich eine Zwangsforderung gegenüber uns und den Bürgern.“ Auch andere Gremiumsmitglieder sprachen sich deswegen in der Diskussion gegen die Erhöhung aus. „Es kann nicht sein, dass es nur auf dem Rücken der Grundstücksbesitzer ausgetragen wird“, sagte Dana Zimmer (FBM).
Gewerbesteuer bleibt unverändert
René Seidel (CDU/BSH/Feuerwehr-Fraktion) appellierte hingegen an die Stadträte, der Entscheidung zuzustimmen: „Wir haben jetzt die Chance, diesen Baustein zu setzen. Ansonsten werden wir finanziell untergehen.“ Man müsse Wege finden, wie die Ausgaben der Stadt finanziert werden. Dazu gehören auch unbequeme Entscheidungen. „Man kann nicht nur das machen, was beim Bürger gut ankommt“, kritisierte er. Die Steuererhöhung sei ein „bedauerlicher, aber erforderlicher Schritt“. Und ein vertretbarer, wie Marco Steckel (SPD), der sich ebenfalls für die Erhöhung aussprach, ergänzte. Seine Fraktion hatte zuvor einen Änderungsantrag eingereicht, der den Hebesatz auf 416 Prozent festlegte.
Die Stadtverwaltung hatte in ihrer Beschlussvorlage ursprünglich 430 Prozent angesetzt. Mit elf Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen stimmten die Räte in ihrer Sitzung am Dienstagabend knapp dem Änderungsantrag zu, und damit auch der Erhöhung der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (400 Prozent) und die Gewerbesteuer (400 Prozent) bleiben unverändert.