Urteil noch nicht rechtskräftig Schwere Brandstiftung in Großörner - Auch drittes Urteil wird überprüft
Im Fall Großörner legt die Verteidigung erneut Revision ein.

Stendal/Grossörner/MZ/JM - Auch das dritte Urteil im Fall einer versuchten schweren Brandstiftung in Großörner ist noch nicht rechtskräftig geworden. Wie der Sprecher des Landgerichts Stendal, Michael Steenbuck, auf MZ-Anfrage mitteilte, habe die Verteidigung des 38-jährigen Angeklagten Revision eingelegt. Das bedeutet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung erneut auf Rechtsfehler prüfen wird.
Das Stendaler Gericht hatte den Mann wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und seine fortdauernde Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er müsse so lange in der Einrichtung bleiben, bis keine Gefahr weiterer rechtswidriger Taten mehr von ihm ausgehe. Dies werde von Amts wegen einmal jährlich überprüft. Mit dem Urteil wurden zwei Entscheidungen des Landgerichts Halle bestätigt. Dort war die Sache im Frühjahr 2019 und Sommer 2020 verhandelt worden. Beide Kammern kamen zum selben Ergebnis: Freispruch und Unterbringung in der Psychiatrie. Allerdings legten der Angeklagte und seine Verteidigung jedes Mal erfolgreich Revision ein: Der BGH hob die Urteile wegen rechtlicher Mängel auf und ordnete jeweils einen neuen Prozess an. Die dritte Verhandlung musste in Stendal geführt werden.
Der psychisch kranke sowie alkohol- und drogensüchtige Mann, der seit seiner Festnahme im Oktober 2018 im Maßregelvollzug Uchtspringe einsitzt, soll in seiner Wohnung in Großörner an drei Stellen Feuer gelegt haben. Danach verließ er das Haus. Die von Nachbarn alarmierte Feuerwehr war aber so schnell vor Ort, dass sich der Brand nicht ausbreiten konnte und nur geringe Schäden anrichtete. Laut dem psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann seit langem an einer schizophrenen Psychose.