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Haushaltsloch von rund 4,4 Millionen Euro Hettstedter Stadtrat muss über Steuererhöhung entscheiden

Von Tina Edler 23.06.2021, 09:45
Geld - Symbolbild
Geld - Symbolbild (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Hettstedt - Steuererhöhung: Ja oder Nein? Diese Frage müssen die Hettstedter Stadträte in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag, 29. Juni, klären. Dabei stehen die Zeichen aktuell Richtung Ja. Denn die Ausschüsse, die bereits im Vorfeld über die Beschlussvorlage „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Hettstedt“ beraten haben, haben diese einstimmig dem Stadtrat empfohlen. Geplant ist, die Grundsteuer B von bisher 400 auf 430 Prozent zu erhöhen. Die SPD-Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Erhöhung auf 416 Prozent vorsieht. „Wir halten die minimale Erhöhung für vertretbar“, sagte Fraktionsvorsitzender Marco Steckel im Hauptausschuss dazu. Da man bei der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer über dem Landesdurchschnitt liege, könnte man im gleichen Atemzug hier über eine Entlastung nachdenken, ergänzte Steckel.

Mit der Erhöhung auf 430 Prozent bei der Grundsteuer B könnte die Stadt rund 98.000 Euro mehr einnehmen. Damit könne man die Haushaltslage - wenn auch nur minimal - verbessern. In diesem Jahr klafft in der Stadtkasse ein Loch von rund 4,4 Millionen Euro. Seit Jahren ist in den Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsichtsbehörde der Hinweis zur Steuererhöhung vermerkt. Die Stadträte hatten das bisher immer abgelehnt. Wie Kämmerer Mathias Palm im Finanzausschuss sagte, werde es auch „wohlwollend betrachtet“, wenn die Stadt Forderungen erfüllt. Das wiederum könne sich positiv auf die sogenannten freiwilligen Leistungen ausüben, die immer wieder als Erstes gestrichen werden, sobald der Haushalt beanstandet wird. Außerdem möchte die Stadt Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes Sachsen-Anhalt beantragen, um die Liquidität und den Haushalt nachhaltig zu verbessern. „Ein wichtiger Aspekt zur positiven Bescheidung von Bedarfszuweisungen stellen die Hebesätze der Stadt Hettstedt im Bereich der Realsteuern dar“, heißt es in der Beschlussvorlage. (mz)