1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Hettstedt
  6. >
  7. Hettstedt: Hettstedt: Erbe wird Frau ohne Arbeitsplatz zum Verhängnis

Hettstedt Hettstedt: Erbe wird Frau ohne Arbeitsplatz zum Verhängnis

Von katharina Thormann 16.10.2012, 17:33

hettstedt/MZ. - Egal, ob das Fenster offen steht oder geschlossen ist - in Beate Arneckes Zuhause in Hettstedt klettert die Zimmertemperatur kaum höher als 15 Grad. Die Heizung? Ist ausgestellt. Warmwasser zum Waschen? Kommt allenfalls aus dem Wasserkocher. "Ich weiß überhaupt nicht, wie ich so durch den Winter kommen soll", sagt die 48-Jährige, die sich vom Jobcenter in Hettstedt im Stich gelassen fühlt. Das Amt hat es abgelehnt, weiter Arbeitslosengeld II an sie zu bezahlen. Dabei reicht der Lohn ihres Mini-Jobs in einem Supermarkt hinten und vorn nicht für die Heizkosten, geschweige denn für eine Krankenversicherung.

Eines der Häuser schimmelt

In die Misere geraten ist Arnecke schon vor drei Jahren. Damals starb ihre Mutter, sie erbte ihr Haus. "Ich hatte gehofft, es schnell verkaufen zu können und von dem Geld den Kredit auf mein kleines Häuschen abzulösen", erzählt Arnecke. Doch als Hartz-IV-Empfängerin ist das nicht erlaubt. Der Rat ihres Anwalts? Ins Haus der Mutter ziehen. Das tat sie auch, doch dann kam der Schock: "Das Haus schimmelte." Überall, am schlimmsten im Zimmer ihrer Tochter. Den letzten Ausschlag, wieder zurück ins eigene Haus zu ziehen, gab dann zu Beginn dieses Jahres das Jobcenter. "Ich habe mit Strom geheizt, die Kosten wollte das Amt nicht mehr vollständig übernehmen", sagt Arnecke.

Doch der Rückzug ins eigene Heim war allenfalls ein Wechsel vom Regen in die Traufe. Denn auch in diesem reicht das Geld nicht zum Heizen. "Das Jobcenter meint, dass ich erst das Geld vom Verkauf des Hauses meiner Mutter aufbrauchen soll, bevor ich Unterstützung bekomme", sagt Arnecke.

Aber wer will es in diesem Zustand haben? Eine Gutachterin, die es sich mittlerweile angesehen hat, schätzt den Wert auf gerade einmal 5 000 Euro. Aber selbst mit diesem Geld kann sie nicht rechnen, solange kein Käufer da ist. Beate Arnecke hat deshalb gegen den Ablehnungsbescheid des Jobcenters Einspruch eingelegt.

Jobcenter will Gutachten erstellen

Obwohl sich der Fall für die Behörde in Hettstedt etwas anders darstellt. "Den Wert des geerbten Hauses hat Frau Arnecke selbst mit 10 000 Euro angegeben. Frau Arnecke hat auch angegeben, einen Käufer für das Haus zu haben. Damit zählt das Haus für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II zum anrechenbaren Vermögen", sagt Uta Mayer von der Pressestelle der Behörde. Um den tatsächlichen Wert des Hauses zu klären, will das Jobcenter nun ein kostenfreies Gutachten beim Landesamt für Vermessung beantragen. Bis dahin kann das Jobcenter Beate Arnecke allenfalls ein Darlehen für die Sicherung der laufenden Kosten anbieten. "Dieses hat sie bisher nicht beantragt", sagt Mayer. Aber das kommt für Beate Arnecke nicht in Frage. Sie hat Angst, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt.

"Wenn ich alles vorher gewusst hätte, hätte ich das Erbe nicht angetreten", sagt sie heute. Ihr bleibt nur noch eine einzige Hoffnung: schnell einen Käufer zu finden.