Aus dem Gerichtssaal Aus dem Gerichtssaal: Mit gefälschter Urkunde beworben?

Hettstedt - Wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung steht eine 32-jährige Hettstedterin derzeit vor dem Amtsgericht Eisleben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sich die Frau im vergangenen Jahr bei einer Praxis um eine Stelle beworben und soll dabei eine gefälschte Urkunde über ihren Berufsabschluss vorgelegt haben. Die Angeklagte äußerte sich in der gestrigen Verhandlung nicht. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen. Richter Dirk Kramer hat einen Fortsetzungstermin anberaumt, weil geklärt werden soll, ob die Angeklagte möglicherweise bereits 2011 ein Ausbildungs-Zeugnis gefälscht hat.
Verteidiger Holger Wahl kündigte in diesem Zusammenhang gegenüber der MZ an, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu stellen. Nach seiner Auffassung sei das mehrere Jahre alte Zeugnis nicht relevant für das jetzige Verfahren. Es sei nicht sachgerecht, weitere „ausufernde“ Ermittlungen anzustellen, so Wahl, der andeutete, dass der Richter dafür offenbar persönliche Motive habe. Kramer wies das entschieden zurück.
Abschlussprüfungen versäumt
Die Angeklagte hatte eine dreijährige Ausbildung an einem Weiterbildungsinstitut für Kranken- und Altenpflege absolviert. Allerdings habe sie im letzten Jahr aus Krankheitsgründen sehr oft gefehlt, so eine Mitarbeiterin des Instituts. Deshalb sei vereinbart worden, dass sie noch einmal in das dritte Ausbildungsjahr einsteige. Zum Abschluss müssten mehrere theoretische und praktische Prüfungen abgelegt werden. Die Angeklagte habe an einigen dieser Prüfungen nicht teilgenommen, so die Mitarbeiterin. Auch die Nachprüfungstermine habe sie nicht wahrgenommen, zu einem vereinbarten Gespräch sei sie nicht erschienen.
Wie die Zeugin sagte, habe die Angeklagte mit ihren Leistungen meistens „im unteren Mittelfeld“ gelegen, „zwischen drei und vier“. Das Ausbildungszeugnis, das der Richter verlas, bescheinigte ihr dagegen einen guten Notendurchschnitt. Sie zähle sogar zu den „Klassenbesten“. Die Zeugnis-Kopie, die sich in den Gerichtsakten befindet, soll nun mit dem originalen Zeugnis verglichen werden.
Berufsverband bestätigt Verdacht
Gegenstand der Anklage ist allerdings nicht das Zeugnis, sondern eine Urkunde über den Berufsabschluss. Diese Urkunde legte die Angeklagte in einer Praxis in Mansfeld vor, die per Annonce eine Mitarbeiterin gesucht hatte. Wie die Inhaberin gestern aussagte, habe sie nach dem Vorstellungsgespräch von einem ihrer Mitarbeiter erfahren, dass die Frau damals die Prüfung nicht bestanden habe. Die Praxis-Inhaberin nahm Kontakt zu ihrem Berufsverband auf, der den Verdacht bestätigte, dass die Urkunde gefälscht sei. Als sie die Frau daraufhin zur Rede stellte, habe diese die Fälschung zugegeben. „Ich hatte sie schon zu einer Weiterbildung angemeldet“, so die Inhaberin. „Zum Glück konnte ich sie wieder abmelden, ohne dass mir Kosten entstanden sind.“ Auch das Landesverwaltungsamt hat mittlerweile offiziell bestätigt, dass die Urkunde gefälscht war. Laut Gesetz wird Urkundenfälschung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (mz)