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Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze: Stadtrat fordert Abkehr von Anschlussbeiträgen

Von Wolfram Bahn 29.09.2016, 08:45
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz.
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz. Lukaschek

Hettstedt - Der Stadtrat von Hettstedt will das derzeitige Finanzierungsmodell für den Abwasserzweckverband (AZV) Wipper-Schlenze wieder abschaffen. Der Verband soll zu den Regelungen zurückkehren, die bis 2013 im früheren Hettstedter AZV galten. Das wurde auf der Sitzung am Dienstagabend trotz unterschiedlicher Auffassungen über alle Fraktionen hinweg mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Einen entsprechenden Antrag hatte Harti Rische, Fraktionsvorsitzender der Linken, eingebracht und auch begründet.

Nach seiner Ansicht erlaubt das Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt nach wie vor ein gebührenfinanziertes Geschäftsmodell für die Abwasserzweckverbände. Er forderte deshalb die Vertreter der Kupferstadt auf, in der nächsten Verbandsversammlung des AZV einen Vorstoß zur Rückkehr zu diesem Modell zum 1. Januar 2017 zu unternehmen.

Demzufolge sollen alle Investitionen und sonstigen Finanzierungen im Haushalt wie Kredite und die Eigenanteile beim Erhalt von Fördermitteln wieder allein über eine Grund- und die Mengengebühr abgedeckt werden.

AZV-Geschäftsführer Steffen Zwanzig hat bereits angekündigt, dass er einen solchen Beschluss der Verbandsversammlung nicht hinnehmen werde. Seiner Meinung nach kann es rechtlich keine Rückkehr zum gebührenfinanzierten Modell geben.

Nach der Fusion des Hettstedter Verbandes mit dem AZV Mansfeld-Schlenze wurde unter Druck des Landes beschlossen, auch Anschlussbeiträge von Grundstücksbesitzern zu erheben - und das über das Jahr 1991 zurück. Diese Festlegung, die Tausende Hausbesitzer im Land betrifft, hatte einen Proteststurm vor allem in der Stadt Hettstedt ausgelöst.

Inzwischen hat das Landesverfassungsgericht in Dessau bekanntgegeben, am 18. Oktober über diese umstrittene Verfahrensweise zu befinden. Die Linken, die eine Musterklage eingereicht haben, erhoffen sich dadurch, dass die rückwirkend Erhebung von Herstellungskosten als rechtswidrig eingestuft wird.

Zurück genommen hat die Linksfraktion im Stadtrat aber die Forderung in ihrem Antrag, das Land wegen der zusätzlichen Kosten, die die Erhebung von Anschlussbeiträge mit sich bringt, zu verklagen. Der Vorsitzende des Bauausschusses, Renè Seidel (CDU), bezeichnete dies als „juristisch abwegig“ und „Geldverschwendung“. (mz)