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Urteil zu Schwarzarbeit Aufgeflogen: Arbeitgeber aus Halle "spart" 450.000 Euro an eigenen Mitarbeitern

Zu einer Freiheitsstrafe ist ein Arbeitgeber aus Halle verurteilt worden. Wir zeigen, warum das Landgericht ihn für schuldig befunden hat.

Aktualisiert: 24.05.2024, 10:24
Ein Arbeitgeber aus Halle ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er "sparte" ordentlich durch Schwarzarbeit.
Ein Arbeitgeber aus Halle ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er "sparte" ordentlich durch Schwarzarbeit. Symbolbild: dpa

Halle (Saale)/DUR. - Ein Arbeitgeber aus Halle hat über drei Jahre hinweg einen Teil der Löhne einbehalten. Damit war das Landgericht Halle nicht einverstanden und hat nun ein Urteil gegen den 47 Jahre alten Mann gefällt, wie das Hauptzollamt Magdeburg meldet.

Demnach wurde der Mann wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 33 Fällen in den Jahren 2017 bis 2019 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

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Zuvor hatte der Mann zwar Löhne für Schwarzarbeit in Höhe von 1,1 Millionen Euro ausgezahlt, aber die Mitarbeiter nicht bei Krankenkassen angemeldet. Dadurch entgingen dem Staat Sozialversicherungsbeiträge von über 450.000 Euro.

Aufgeflogen war der 47-Jährige durch Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.