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Urteil des Verwaltungsgerichts Halle Urteil des Verwaltungsgerichts Halle: Versetzungen im Rathaus sind vorläufig in Ordnung

Von Felix Knothe 15.02.2013, 20:35
Das Verwaltungsgericht Halle hat die Klagen zweier ehemaliger Amtsleiter gegen ihre Versetzung durch Oberbürgermeister Wiegand zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Halle hat die Klagen zweier ehemaliger Amtsleiter gegen ihre Versetzung durch Oberbürgermeister Wiegand zurückgewiesen. dpa-Zentralbild

Halle/MZ - Teilerfolg für Bernd Wiegand (parteilos). Das Verwaltungsgericht Halle hat gestern die Klagen zweier ehemaliger Amtsleiter gegen ihre Versetzung durch den Oberbürgermeister zurückgewiesen. Sie müssen nun vorläufig akzeptieren, dass sie auf niedrigeren Positionen als früher eingesetzt werden. Beide wollen gegen das Urteil Berufung einlegen.

Im Sozialamt gelandet

Geklagt hatten im Eilverfahren Martin Heinz, ehemaliger Leiter des Straßen- und Tiefbauamts, und Ernst Müllers, ehemaliger Ordnungsamtsleiter. Beide Ämter hatte Wiegand im Zuge seiner Verwaltungsumstrukturierung gleich nach Amtsantritt im Dezember aufgelöst. Heinz und Müllers, beide hohe städtische Beamte, waren im Sozialamt gelandet, unter einem Vorgesetzten, der beamtenrechtlich unter ihnen eingestuft ist.

Nach Ansicht des Gerichts müssen beide dies vorübergehend hinnehmen. Zwar gebe es Anhaltpunkte, so ein Gerichtssprecher, „dass die Übertragung der jetzigen Dienstposten auf Ermessensmissbrauch zurückzuführen ist“, auch könne die Versetzung als Degradierung verstanden werden. Doch reichten diese Anhaltspunkte dem Gericht nicht aus, der Versetzung zu widersprechen. Beamten könne zugemutet werden, vorübergehend - so lange sich die Rathausorganisation im Wandel befinde - Aufgaben eines niedrigeren Amtes wahrzunehmen.

Die Stadtspitze sieht durch das Urteil die eigene Personalpolitik bestätigt. „Das Verwaltungsgericht hat die neue Verwaltungsstruktur und die damit einhergehenden Umsetzungen bestätigt“, hieß es knapp auf MZ-Anfrage.

Heinz und Müllers wollen sich mit dem Urteil jedoch nicht abfinden, sondern vors Oberverwaltungsgericht Magdeburg ziehen. „Ich sehe in der Urteilsbegründung widersprüchliche Aussagen“, so Müllers zur MZ. „Das Gericht weist selbst darauf hin, dass ein Anspruch auf angemessene Beschäftigung besteht, wenn die Umstrukturierung abgeschlossen ist. Wir aber wollen sofortige Klarheit.“

Offene Fragen

Laut Gemeindeordnung hat der OB das Recht zur Umorganisation der Verwaltung. Was jedoch langfristig aus Müllers und Heinz wird, ist weiter offen, denn viele Stellen, die ihrem Beamtenstatus entsprechen, gibt es in der Stadtverwaltung nicht. Einige der neuen Fachbereichsleiterposten sind derzeit ausgeschrieben. Offen ließ das Gericht gestern, ob Wiegand bei seinen Maßnahmen Beteiligungsrechte des Stadtrats und der Personalvertretung missachtet hat. Die müssten ihre Rechte selbst durchsetzen, so der Sprecher.