Untreue-Prozess gegen OB Bernd Wiegand Untreue-Prozess gegen OB Bernd Wiegand: Nun schaltet sich oberster Datenschützer ein

Halle (Saale) - Der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose will die Verwendung von Personalakten durch die Verteidigung im Untreue-Prozess gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) prüfen. Dies bestätigte er auf MZ-Anfrage. Er sei aus der Stadtverwaltung auf diese Fälle aufmerksam gemacht worden, sagte von Bose. Er habe jetzt vom halleschen Rathaus eine Stellungnahme abgefordert. „Wir wollen klären, welche Daten zu welchem Zweck auf welcher Rechtsgrundlage erhoben wurden“, sagte von Bose.
Hintergrund ist, dass die Rechtsanwälte von OB Wiegand seit einigen Wochen Präzedenzfälle aus der Stadtverwaltung in das Verfahren einbringen. Allein bei der Verhandlung am Montag waren es vier Einstellungen. Dazu werden auch Teile der Personalakten der Mitarbeiter in den Prozess öffentlich eingebracht - zum Teil ohne Zustimmung der betroffenen Stadtangestellten. Auch eine Komplettauswertung aller externen Einstellungen seit dem Jahr 2007 ist von der Verteidigung als Beweismittel eingeführt worden. Die Anklage hält dieses Vorgehen für rechtswidrig, wie Staatsanwalt Frank-Thomas Schulze vor der Wirtschaftsstrafkammer sagte.
Wiegands Anwälte sehen dagegen in der Auswertung von Personalakten keinen Rechtsverstoß. Jeder Bürger habe das verfassungsmäßige Recht auf eine wirksame Verteidigung, sagte Anwalt Michael Nagel. „Deswegen darf der OB zur Abwehr der Vorwürfe auf diese Vorgänge zurückgreifen“, so Nagel. Zudem sei aus seiner Sicht das Gericht verpflichtet, das Einverständnis der jeweiligen Mitarbeiter einzuholen. Der Untreue-Prozess gegen Wiegand wird am Donnerstag am Landgericht fortgesetzt. (mz)