Kurioser Prozess Ungewöhnlicher Prozess am Amtsgericht Halle: Verurteilter Ladendieb will Schadensersatz für verletzte Nase

Halle (Saale) - Mit einer Schadensersatzforderung der besonderen Art muss sich das Amtsgericht Halle derzeit in einem Zivilverfahren beschäftigen: Ein Ladendieb verlangt 3.000 Euro Schadensersatz von einem Verkäufer, weil dieser ihn bei einer Rangelei an der Nase verletzt hatte. Der Verkäufer hatte den Langfinger ertappt, wie er in dem Schallplattengeschäft am Hallmarkt Raritäten im Wert von mehreren Hundert Euro eingesteckt hatte. Und: Er ist deswegen rechtskräftg zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt worden, wie Werner Budtke, Pressesprecher des Amtsgericht, mitteilt.
Nun will der Langfinger aber eine Entschädigung für die Verletzung. Kurios ist allerdings, dass der erste Verhandlungstag vor der Zivilrichterin recht erfolglos verlief. Denn der Ladendieb erschien gar nicht zu der Verhandlung. „Der Kläger muss jedoch bei einer Zivilverhandlung auch nicht persönlich anwesend sein, wenn er durch einen Anwalt vertreten ist“, erläutert Budtke. Jedoch hatte der Kläger mit seinem Anwalt bislang keinen Kontakt aufgenommen - so dass dieser zu überhaupt keiner Aussage in der Lage war. Denn Ziel der ersten Verhandlung in einer Zivilsache ist es immer, zu prüfen, ob es zu einer Einigung kommen kann. Unter diesen Voraussetzungen scheiterte dieser Einigungsversuch freilich.
Nun sollen zu einem weiteren Verhandlungstermin drei Zeugen geladen werden, die etwas zu dem Vorfall sagen können. Ob der verurteilte Ladendieb dann zur Verhandlung erscheint, bleibt bis dahin offen. (mz)