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Streit in Petersberg Streit in Petersberg: Bürgermeister droht Abwahl

Von Ralf Böhme 08.01.2004, 17:25

Petersberg/MZ. - Im November hatte der Bürgermeister zum wiederholten Male erklärt, dass er sich durch den Gemeinderat blockiert fühle. Im Dezember beschwerte er sich über Gemeinderatssitzungen, die acht Stunden dauern und trotzdem ohne Ergebnis blieben. Kurz vor der Abreise in seinen alljährlichen Auslandsurlaub teilte Bock vor einigen Tagen der MZ mit: "Ich werde keinesfalls aufgeben."

Vielmehr hoffe er, dass die Bürger notfalls auch in einem Abwahl-Verfahren entscheiden werden, wen sie künftig am Ratstisch sehen wollen. In diesem Sinne ist auch ein Offener Brief an die Einwohner abgefasst, mit dem sich Bock vor einigen Tagen in einen vierwöchigen Auslandsurlaub verabschiedete.

Der Abwahl-Antrag, der der MZ vorliegt, trägt die Unterschriften von Gerald Pfeiffer, Klaus Tschuschke, Klaus Bohne, Sylvia Teubner, Gunar Weber und Hans Hausmann, der in Abwesenheit von Bock als stellvertretender Bürgermeister jetzt die Geschäfte führt. Hausmann begründete den Abwahl-Schritt am Donnerstag gegenüber der MZ mit nicht akzeptablen Defiziten in Bocks Amtsführung. Seiner Ansicht nach kennt Bock möglicherweise nicht die Grundlagen der Gesetzlichkeit. Anders sei es vermutlich nicht zu erklären, dass Rats- und Ausschuss-Sitzungen nur in größeren Abständen stattfinden und teilweise schlecht vorbereitet seien. In diesem Zusammenhang erwähnte Hausmann, dass Bock für 2004 noch keinen Haushaltsentwurf vorgelegt habe.

Das Landratsamt kennt die Probleme auf dem Petersberg, bestätigte am Donnerstag Pressesprecherin Brigitte Kasimir. Voraussetzung für die mögliche Abwahl sei ein Antrag, der von mindestens zwei Dritteln der Ratsmitglieder getragen werde. Liege dieser Antrag vor, sei ein Beschluss zu fassen, der dann die Zustimmung von mindestens drei Vierteln des Gemeinderats finden müsse. Dem Gemeinderat obliege es ebenfalls den Wahltag und die Wahlzeit festzulegen. Danach müssten die Wahlberechtigten ihren Bürgermeister abwählen oder im Amt bestätigen.