Stadt versiegelt "Späti" Stadt Halle versiegelt "Späti": Zwangsschließung für beliebten Laden am Bebelplatz

Halle (Saale) - Die Stadt Halle hat das „El Faruk“ am August-Bebel-Platz zwangsweise geschlossen. Am Dienstagfrüh gegen 8 Uhr versiegelten mehrere Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Geschäft, das als „Späti“ bekannt ist, und brachten zudem einen Informationszettel für die Bevölkerung an.
„Das Geschäft wurde ohne erforderliche Baugenehmigung betrieben“, sagt Angelika Foerster auf MZ-Nachfrage. Man habe den Betreiber daher aufgefordert, die Nutzung einzustellen. Dem sei er bisher nicht nachgekommen, so die Leiterin des Fachbereichs Bauen. Nun folgte die Zwangsschließung.
War Späti für Lärmpegel mitverantwortlich?
Kunden, die dort abends Bier oder Spirituosen kaufen wollten, wurden bereits seit rund zwei Wochen mit Verweis auf eine Anordnung der Stadt abgewiesen. Anwohner hatten bemängelt, dass sich der Lärmpegel auf dem Platz erheblich erhöht habe, seitdem der kleine Laden dort bis spät abends Getränke verkaufe.
Unterdessen will sich der „Späti“ gegen die Stadt wehren. Im April 2019 hatte der Betreiber den ehemaligen Bäckerladen übernommen und einen Lampenladen mit angehängten Spätverkauf eröffnet. „Für uns ist die Schließung eine Katastrophe“, so Geschäftsführer Tofig Hasanor gegenüber der MZ am Donnerstag. Nach Aufforderung der Stadt wurde in dem Laden kein Alkohol mehr verkauft und auch nur noch bis 22 Uhr geöffnet. „Nun die plötzliche Schließung, wobei unser Mietvertrag noch eineinhalb Jahre läuft“, kann der Betreiber die Versiegelung nicht verstehen.
Viel Solidarität mit dem Betreiber
Der Späti war vor allem bei Personen beliebt, die sich abends am Bebel-Platz aufhalten. In sozialen Netzwerken gab es zuletzt viel Solidarität mit dem Betreiber. Für Lärm und Müll seien nicht die Händler verantwortlich, sondern jene Leute, die zum Bebel-Platz kommen, heißt es. Außerdem zeigen sich viele User verwundert, warum der Stadt das Problem mit der Nutzungsgenehmigung erst jetzt aufgefallen ist.
Damit der Betreiber sein Geschäft wieder öffnen darf, sei eine Baugenehmigung erforderlich, heißt es aus der Stadt. „Hierzu muss ein entsprechender Bauantrag gestellt werden“, so Foerster. Seitens der Stadt gebe es dabei keine Vorgaben, welches Sortiment der Laden anbieten dürfe. (mz)

