Sorge um Gift aus Orgacid-Werken Sorge um Gift aus Orgacid-Werken in Halle: Tut die Landesregierung zu wenig für die Aufklärung?

Halle (Saale) - Der Raum des Gästehauses Ammendorf ist rappelvoll. Viele Gäste der Informationsveranstaltung zum Thema „Giftgasfabrik Orgacid“ müssen stehen, obwohl die Tische, die zuvor im Raum standen, schon weggeräumt wurden.
Der Landtagsabgeordnete Andreas Schmidt (SPD), der zu der Veranstaltung eingeladen hatte, hatte selbst mit einem solchen Ansturm nicht gerechnet. Der Politiker hatte den Anwohnern die Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zu „möglichen umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe auf dem Gelände der ehemaligen Orgacid GmbH in Halle“ mitgebracht.
Giftgasfabrik der Nazis: Ungenaue Angaben über Bodenkontaminierung vom Land
Die Antwort wurde in der Drucksache 7/3259 am 20. August 2018 veröffentlicht. Wie berichtet, hatte die Stadtverwaltung Ende Oktober bestätigt, dass Abbauprodukte des chemischen Kampfstoffes Lost im Grundwasser auf dem Areal der ehemaligen Giftgasfabrik Orgacid nachgewiesen wurden.
„Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass sie nicht viel weiß“, sagte Schmidt am Mittwochabend. Auf die Frage, ob der Landesregierung bekannt sei, mit welchen Stoffen und in welchen Mengen der Boden oder auch bauliche Anlagen kontaminiert sind, antwortete die Landesregierung nicht eindeutig.
Orgacid-Werke: Keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt aus Sicht der Landesregierung
„Entsprechend einem Gutachten von 1993 bestehen im Bereich des ehemaligen Orgacidgeländes keine Boden- oder Grundwasserbelastungen durch Kampfstoffe“, so die Antwort. Weiter heißt es, dass es nicht auszuschließen sei, dass „in den Wänden der Bunker noch Kampfmittelspuren vorhanden sind“.
Aus Sicht der Landesregierung bestünde aber keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt - dabei bezieht sich die Regierung explizit auf den Boden, das Grundwasser und die Luft.
„Die Frage ist, was sich noch auf dem Gelände befindet“, fragte Schmidt in die Runde. Die Stadt Halle hatte Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Gelände durchgeführt. Darunter auch die Sicherung der Kampfstoffbunker, deren Zisternenöffnungen mit Betonplatten verschlossen wurden. Auf dem gesicherten Bunkergelände dürfen außerdem keine Bauwerke mehr errichtet werden. (mz)