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Regelung Regelung: Was heißt Sperrzeit?

15.05.2013, 20:38

Laut Sperrzeit-Verordnung haben Gaststätten grundsätzlich eine Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr einzuhalten. Dabei ist der Begriff „Sperrzeit“ nicht zu verwechseln mit Ausschankschluss - und schon gar nicht mit dem Freisitz-Ende in Kneipen, Biergärten und Bars. Innerhalb des Altstadtbereichs erlaubt das Gaststättengesetz Außengastronomie bis maximal 24 Uhr. Allerdings ist dazu eine Einzelgenehmigungen zur jeweiligen Gaststättenerlaubnis notwendig. Die wird nur auf Antrag erteilt, den jeder Wirt einzeln für sich stellen muss. In der halleschen Innenstadt haben viele Wirte diesen Antrag gestellt: Sie dürfen bis 24 Uhr draußen ausschenken. In Leipzig indes ist in den Kneipenmeilen Gottsched- und Karl-Liebknecht-Straße Außengastronomie bis 1 Uhr erlaubt.

Ziel der Einschränkung des Freisitzbetriebes ist laut Gesetz der „Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche“. Dabei ist von 6 bis 22 Uhr ein Lautstärkepegel bis 60 Dezibel erlaubt, von 22 bis 6 Uhr sind es 45 Dezibel, gemessen einen halben Meter „außerhalb, mittig vor einem geöffneten Fenster des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes“, so das Gesetz, das Ausnahmen an zehn Tagen im Jahr erlaubt.

(kpa)