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Prozess gegen Schummel-Doktor Prozess gegen Schummel-Doktor: Behandelte Arzt aus Halle ohne Zulassung?

Von Oliver Müller-Lorey 28.08.2019, 04:00
Ein 49-jähriger Arzt aus Halle hat mutmaßlich ohne Zulassung weiter Patienten behandelt. Nun steht er vor Gericht.
Ein 49-jähriger Arzt aus Halle hat mutmaßlich ohne Zulassung weiter Patienten behandelt. Nun steht er vor Gericht. imago stock&people

Halle (Saale) - Jahrelang kamen Patienten in seine Praxis, ohne zu wissen, dass sie der Mediziner längst nicht mehr behandeln durfte. Im kommenden Monat beginnt am Landgericht Halle ein Strafverfahren gegen einen 49-jährigen mutmaßlichen Schummel-Doktor. Ihm werden gewerbsmäßiger Betrug in über 50 Fällen, Untreue, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und Körperverletzung zur Last gelegt.

Leistungen abgerechnet, die es nicht gab

Der Allgemeinmediziner, der eine Praxis im Steintorviertel betrieb, praktizierte seit dem Jahr 2002. Laut Anklage rechnete er zwischen 2008 und 2013 Leistungen ab, die er in Wirklichkeit nie erbrachte - bis der Betrug auffiel. Der Schaden soll sich bis dahin aber schon auf 130.000 Euro belaufen haben.

Im Jahr 2013 wurde dem Angeklagten dann verboten, weiterhin für die kassenärztliche Versorgung zu arbeiten, sprich zu praktizieren. Doch der Mediziner soll unbeeindruckt weitergearbeitet und Rezepte ausgestellt haben, wodurch weitere 24.000 Euro Schaden entstanden sein sollen.

Behandlung von Nicht-Ärzten und ohne Zulassung ist Körperverletzung

Im Jahr 2016 wurde dem Mann schließlich seine Approbationsurkunde entzogen, was auch bedeutete, dass er sich nicht mehr als Arzt hätte bezeichnen dürfen. Doch laut Anklage bewarb er sich dennoch als ein solcher bei verschiedenen Landkreisen und Behörden als Betriebsarzt. Noch im vergangenen Jahr soll er Patienten geimpft haben, obwohl er das nicht mehr hätte tun dürfen.

Juristen werten eine Behandlung von Nicht-Ärzten als Körperverletzung. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte bislang nicht geäußert. Sein Gesundheitszustand und seine Psyche sollen angeschlagen sein, so dass Zweifel an seiner uneingeschränkten Schuldfähigkeit bestehen könnten. Ihm droht eine Haftstrafe zwischen einem und 15 Jahren. (mz)