Einlieferung in psychiatrische Einrichtung Nach Urteil für Kindesentführer aus Halle: Darum geht der Anwalt in Revision
Ein Hallenser, der ein Kind entführte und töten wollte, soll in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Sein Anwalt geht in Revision. Wäre damit eine eine vorzeitige Entlassung möglich?

Halle (Saale)/MZ - Am 2. Juli hatte das Landgericht einen 25-jährigen Hallenser zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Der pädophile Mann hatte in der Innenstadt in Halle eine Sechsjährige aus der elterlichen Wohnung entführt, sich an dem Kind vergangen und versucht, das Mädchen mit einem Schal zu erwürgen. Schließlich warf er das Kind in die Saale. Nach dem Urteil hatte der Anwalt des Angeklagten, Marian Peter-Bohley, Revision eingelegt. In Halle war daraufhin die Entrüstung bei MZ-Lesern groß. „Eigentlich bin ich mit dem Urteil sehr zufrieden“, sagte Peter-Bohley der MZ.