Mehr Bürgerservice Mehr Bürgerservice: Ist Halles Ordnungsamt bald rund um die Uhr erreichbar?

Halle (Saale) - Die Nachbarn drehen um 23 Uhr die Musikanlage auf, ein Falschparker blockiert um 5 Uhr die Ausfahrt, obwohl man zur Arbeit muss. Weil das Ordnungsamt zu diesen Zeiten nicht erreichbar ist, laufen Anrufe ins Leere - noch. Geht es nach einem Antrag, den die CDU/FDP-Fraktion am Mittwoch in den Stadtrat einbringt, soll das Ordnungsamt künftig 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche erreichbar sein.
Ordnungsamt 24 Stunden erreichbar: In Leipzig und Magdeburg funktioniert das schon
Vor allem der zurückliegende Sommer habe gezeigt, dass das bitter nötig sei, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek. „In anderen Städten funktioniert das auch.“ Etwa in Magdeburg und Leipzig. Es habe häufiger Ruhestörungen gegeben, über die sich Anwohner hätten beschweren wollen. „Doch sie haben niemanden erreicht. Das sorgt für Frust und das kann man sich nicht leisten“, so der Unionspolitiker.
In einer Großstadt müsse es möglich sein, dass Feiern abgehalten werden, ohne dass jemand gestört werde. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte leider nicht mehr bei allen.
Halles Stadtverwaltung verweist auf Polizei, wenn es um Rund-um-die-Uhr-Einsätze geht
Von der Stadtverwaltung erwarte er nun genaue Angaben, wie viele Mitarbeiter im Ordnungsamt derzeit zur Verfügung stehen und wie viele Stellen möglicherweise neu geschaffen werden müssten, um die 24/7-Erreichbarkeit zu gewährleisten. In den Haushaltsberatungen müsse man dann darüber reden. Ziel ist laut Scholtyssek, zu Beginn der warmen Jahreszeit im kommenden Jahr die Erreichbarkeit verbessert zu haben.
Die Stadt verweist indes darauf, dass die Polizei rund um die Uhr erreichbar ist. „Zur Ausweitung der Dienstzeiten ist bereits die Vorbereitung einer entsprechenden Dienstvereinbarung erfolgt“, heißt es. Der Bedarf werde im Haushalt für 2018 abgebildet. Außerdem sei die Zusammenlegung der Feuerwehrleitstelle und des Ordnungsamtes geplant. Außerdem habe nicht der Stadtrat, sondern der Oberbürgermeister über die Dienstzeiten zu entscheiden. (mz)