1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Klage von Verdi: Klage von Verdi: Gericht kippt Sonntagsöffnung im Halle-Center in Peißen

Klage von Verdi Klage von Verdi: Gericht kippt Sonntagsöffnung im Halle-Center in Peißen

Von Anja Förtsch 08.03.2018, 16:18
Das Halle-Center in Peißen.
Das Halle-Center in Peißen. Archiv/ Thomas Meinicke

Halle (Saale) - Im Halle Center Peißen bleiben am übernächsten Sonntag die Lichter aus: Das Verwaltungsgericht Halle hat  den verkaufsoffenen Sonntag, der für den 25. März geplant war, untersagt. Die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung liegen nicht vor, so Richterin und Pressesprecherin Nicola Baus.

Das Center hatte ursprünglich geplant, am Sonntag vor Ostern von 13 bis 18 Uhr zu öffnen. In dieser Zeit sollten  Schlagerstars im Center auftreten und anschließend auch Autogramme geben, sagte Center-Manager Thomas Saul der MZ. Gleichzeitig sollten die Geschäfte des Einkaufszentrums geöffnet sein.

Schlagerstars nur Vorwand für Verkaufsinteresse des Einkaufscenters

Die Gewerkschaft Verdi hatte beantragt, dass dem Center der verkaufsoffene Sonntag untersagt wird. Als Grund führte Verdi an, dass kein besonderer Sachgrund für eine Sonntagsöffnung vorliege. So würde der Auftritt der Schlagerstars nicht tatsächlich selbst dafür sorgen, dass die Besucher zum verkaufsoffenen Sonntag kommen.

Vielmehr würde der Auftritt als Vorwand genutzt werden, an einem Sonntag zu öffnen. Insofern würden lediglich Verkaufsinteressen hinter dem Termin stecken. Dem stimmte das Gericht zu.

So glauben es nicht, „dass mehrere tausend Besucher ein Einkaufscenter auf der grünen Wiese allein wegen einiger namentlich nicht genannter Schlager- und Volksmusikinterpreten auf kleiner Bühne besuchen“.

Center-Management widerspricht

Center-Manager Saul widersprach dieser Ansicht vehement. Ihm zufolge gehe es bei den Plänen zum verkaufsoffenen Sonntag in erster Linie um den Erhalt von Arbeitsplätzen und Geschäften. „Ein Großteil der Bevölkerung bestellt im Internet, teils mehrmals im Monat“, sagte Saul. „Der Einzelhandel muss ein Gegengewicht dazu setzen.“

Ein Mittel dazu seien verkaufsoffene Sonntage. Saul bedauert die Entscheidung des Gerichts. Ihm zufolge hätte der Schlagerauftritt genug Besucher angezogen, um eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. (mz)