1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Haus in der halleschen Brüderstraße: Haus in der halleschen Brüderstraße: Steht "Marktwirtschaft" nun wirklich vor dem Abriss?

Haus in der halleschen Brüderstraße Haus in der halleschen Brüderstraße: Steht "Marktwirtschaft" nun wirklich vor dem Abriss?

Von MICHAEL FALGOWSKI 09.07.2014, 07:43
Die Brüderstraße 7
Die Brüderstraße 7 archiv/winkler Lizenz

HALLE (Saale)/MZ - Im Streit um die Rettung des spitzgiebeligen Hauses Brüderstraße 7, vielen Hallensern besser bekannt als „Marktwirtschaft“, hat die Stadt am Dienstag eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht hat die Kommune dazu verurteilt, die sogenannte Sanierungsrechtliche Abrissgenehmigung an den Eigentümer herauszugeben. Diese Genehmigung verweigerte die Kommune bisher. Der Fachbereich Planen im Rathaus hat dies damit begründet, dass der Abriss der Brüderstraße 7 den Zielen im Sanierungs- und Stadtentwicklungsgebiet „Historische Altstadt“ widerspreche. Ziel dieses seit 1994 laufenden Förderprogrammes ist es unter anderem, städtebauliche Missstände zu beseitigen. Im Sanierungsgebiet müssen deshalb Verkäufe, erst recht Abbrüche von der Kommune genehmigt werden. Der Eigentümer des Hauses Brüderstraße 7 hatte entsprechend den Abbruch des Fachwerkhauses beantragt und schließlich gegen den ablehnenden Bescheid der Stadt Kommune geklagt und am Dienstag Recht bekommen.

Nicht standsicher

„Ich stütze das Urteil ausschließlich auf den schlechten Bauzustand des Gebäudes: Der Gutachter hat es als Abbruchhaus bezeichnet. Es ist nicht standsicher. Eine Sanierung würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten“, begründete Verwaltungsrichterin Catharina Saugier ihr Urteil.

Das Haus sei in diesem Zustand bereits jetzt ein städtebaulicher Missstand, der Abbruch könne den Sanierungszielen im Fördergebiet nicht zuwiderlaufen. Das Gebäude sei laut Gutachten weder sanierungsrechtlich noch denkmalrechtlich zu retten, so ihr Fazit.

Termin für neue Verhandlung noch nicht bekannt

Die vom Eigentümer beantragte denkmalrechtliche Genehmigung für den Abbruch hatte zuvor schon das Landesverwaltungsamt verweigert und war ebenfalls vor Gericht gescheitert. Auch damals würdigte das Verwaltungsgericht den schlechten Bauzustand des Hauses und nahm mit seinem Urteil den Denkmalstatus von dem Fachwerkhaus, in dem Teile aus dem 16. Jahrhundert stammen. Vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht aber eine Berufung zugelassen. Dort wird erneut verhandelt werden. Einen Termin gibt es noch nicht.

Fördermittelantrag wurde nicht gestellt

Der Eigentümer, dem auch die Nachbargrundstücke gehören, möchte dort eine Pflegeeinrichtung bauen und dafür das bereits beim Kauf 2011 baufällige Kulturdenkmal abreißen. Das „Superdenkmal“, das auf der „Roten Liste“ der bedrohten, besonders wertvollen Baudenkmäler in der Innenstadt steht, hat inzwischen bei der Stadt oberste Förderpriorität. Doch ein Fördermittelantrag für eine Sanierung wurde nie gestellt.