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Anzeige wegen Wahlwerbung Hat die Satirepartei „Die Partei“ zum Mord aufgerufen?

Von Jonas Nayda 16.06.2021, 09:45
Umstrittenes Wahlplakat der Partei „Die Partei“
Umstrittenes Wahlplakat der Partei „Die Partei“ (Foto: Bochmann)

Halle (Saale) - Der Wahlkampf zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist zwar vorbei, aber ein Wahlplakat der Satirepartei „Die Partei“ sorgt jetzt noch für Wirbel. Nach MZ-Informationen hat eine Frau Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Halle gestellt, weil die Partei ihrer Meinung nach zum Mord an Menschen aufgerufen hätte. Die Plakate mit der Aufschrift „Nazis töten.“, die an mehreren Orten im Stadtgebiet an Masten hingen, würden „die Schwelle der Zumutbarkeit und des erlaubten Verhaltens absichtlich überschreiten“, heißt es in einer Abschrift der Anzeige, die der MZ vorliegt. Egal, wie man zu sogenannten Nazis stehe, niemand habe das Recht, zu deren Tötung aufzurufen.

Martin Bochmann, Kreisvorsitzender von „Die Partei“ in Halle, reagiert auf MZ-Nachfrage gelassen auf den Vorwurf. Das Plakat habe in der Vergangenheit schon häufiger zu Anzeigen geführt. Bundesweit sei es sogar schon zwei Mal zu einem Prozess gekommen, den die Partei „aber sowas von deutlich“ gewonnen habe, wie Bochmann sagt. Er bezweifelt, dass es in Halle zu einem Prozess kommt. „Nazis töten“ sei laut Bochmann eine kurze, sachliche Darstellung eines Faktes und kein Aufruf zum Mord. Gemeint sind unter anderem die Morde der Nationalsozialisten zur Zeit des Zweiten Weltkrieges oder die Morde des rechtsextremen NSU. Außerdem steht unterhalb der großen Schrift „Ein freundlicher Hinweis von Die Partei.“

„Ruchlose Gestalten“ haben die Plakate gestohlen

Die kritisierten Plakate hingen unter anderem in der Reideburger Straße. Dort wollten Bochmann und einige Helfer am Dienstagabend die Wahlwerbung wieder abhängen. Die Masten waren allerdings schon leer. Laut Bochmann haben wohl „ruchlose Gestalten“ die Plakate gestohlen. Die Partei hat deshalb nun ihrerseits bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Laut Sondernutzungssatzung der Stadtverwaltung ist Wahlwerbung an Laternenmasten in Halle grundsätzlich sechs Wochen vor- und bis maximal zwei Wochen nach einer Wahl erlaubt. Die restlichen Plakate aller Parteien müssten demnach noch im Laufe dieser Woche aus der Öffentlichkeit verschwinden. Die Regeln gelten auch zur nächsten Bundestagswahl, die am 26. September stattfinden soll. (mz)