1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Bürokratie fürs Sexgeschäft: Bürokratie fürs Sexgeschäft: Diese neuen Regeln gelten ab 1. Juli für Prostituierte

Bürokratie fürs Sexgeschäft Bürokratie fürs Sexgeschäft: Diese neuen Regeln gelten ab 1. Juli für Prostituierte

Von Silvia Zöller 09.06.2017, 09:00
Kondome verhüten und schützen vor sexuell übertragbaren Krankheiten.
Kondome verhüten und schützen vor sexuell übertragbaren Krankheiten. dpa/Symbol

Halle (Saale) - Wie viele Frauen in Halle dem horizontalen Gewerbe nachgehen, verrät keine offizielle Statistik. Denn neben Bordellen gibt es auch Prostituierte, die aus der Anonymität heraus arbeiten - neben einem ganz normalen anderen Job. Und es gibt die jungen Frauen, oft aus anderen Ländern, die zur Prostitution gezwungen werden.

Für alle sie gilt ab 1. Juli ein neues Gesetz, nachdem sie - erstmalig - ihre Tätigkeit anmelden müssen, eine Erlaubnis beantragen müssen und in dem ein Verbot für Geschlechtsverkehr ohne Kondome mit Freiern ausgesprochen wird.

Durchführungsgesetz für Sachsen-Anhalt steht noch aus

Jedoch: Wie man mit der neuen Regelung im halleschen Rathaus umgehen soll, ist noch völlig offen. „Das Durchführungsgesetz für Sachsen-Anhalt steht noch aus“, so Gleichstellungsbeauftragte Susanne Wildner am Donnerstag im Sozialausschuss. Wann diese Verordnung kommen soll, ist noch völlig offen.

Trotzdem gab die Beigeordnete für Soziales, Katharina Brederlow, schon bekannt: „Die Umsetzung wird im Herbst in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt vorgestellt.“ Bis dahin soll „in irgendeiner Weise“, so Wildner, das Landesverwaltungsamt vorläufig zuständig sein.

Probleme des neuen Gesetzes

Doch das ist nicht das einzige Problem des neuen Gesetzes: „Dass damit die Arbeitsbedingungen und die Gesundheitsförderung von Sexarbeiterinnen verbessert werden, hört sich gut an“, sagt Martin Thiele, Geschäftsführer der Aids-Hilfe Halle. „Aber das Gesetz wird seine Ziele nicht erreichen“, ist er sich sicher. Zum einen würden Frauen, die illegal zur Prostitution gezwungen würden, wohl kaum im Gespräch mit einer Behörde genau darauf aufmerksam machen. Andere Frauen, die auf ihre Anonymität bedacht sind, würden wohl künftig in der Illegalität verschwinden.

Durch das Gesetz würden große Bordelle gegenüber kleinen Wohngemeinschaften bevorzugt, in denen sich Prostituierte selbstbestimmt zusammengetan haben. „Denn ab 1. Juli dürfen die Räume für die Sexarbeit nicht dieselben sein wie jene, in denen die Prostituierten leben und schlafen“, erläutert der Geschäftsführer. In solchen WGs können also künftig die Auflagen nicht erfüllt werden.

Erforderliche Aushänge in Bordellen

Zudem, so Thiele, bedeutet das Gesetz einen großen Mehraufwand für die Behörden in Halle und dem Saalekreis - Konzessionen müssen geprüft, bearbeitet und genehmigt werden, Prostituierte müssen bei der Anmeldung beraten werden, die Kondompflicht und die dazu erforderlichen Aushänge in Bordellen streng genommen kontrolliert werden.

Darüber hinaus gelten die Anmeldegenehmigungen nur zwei Jahre und müssen in der Folge wieder erneuert werden. Bei Verstößen drohen den Frauen Geldbußen bis zu 1000 Euro. „Ich kann den Kommunen nur raten, die Durchführung auf das Nötigste zu beschränken und dafür freiwillige Angebote zu fördern“, sagt Thiele.

Denn auch die Aids-Hilfe rechnet mit vielen Anfragen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz und hohem Beratungsbedarf. Genau aus diesem Grund hat die Aids-Hilfe eine weitere Stelle bei der Stadt beantragt - damit soll zum einen die gestiegene Nachfrage nach Präventionsarbeit in Schulen befriedigt werden, aber auch mehr Möglichkeiten für die Beratung von Sexarbeiterinnen geschaffen werden. (mz)

Alle Infos zum Gesetz: www.prostituiertenschutzgesetz.info