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Bernd Wiegand Bernd Wiegand: So mächtig ist Halles neuer OB

Von Michael Tempel 18.07.2012, 08:35
Bernd Wiegand vor dem Ratshof in Halle. (FOTO: LUTZ WINKLER)
Bernd Wiegand vor dem Ratshof in Halle. (FOTO: LUTZ WINKLER) NGEN

Halle (Saale)/MZ. - Halle hat einen neuen Oberbürgermeister. Der parteilose Innendezernent Bernd Wiegand tritt am 1. Dezember sein Amt an. Welche Kompetenzen hat er dann: Die MZ erklärt es.

Hat er überall das Sagen? Besetzt er selbst Stellen?

Der Oberbürgermeister ist gegenüber allen Rathausangestellten und -beamten weisungsbefugt. Er kann die Verwaltungsstruktur eigenverantwortlich festlegen - also zum Beispiel, welches Amt welchem Dezernat unterstellt wird. Welche Person welchen Job macht, darüber kann er aber nur teilweise selbst entscheiden. So werden die Dezernenten, nach dem OB die wichtigsten Beamten, vom Stadtrat gewählt. Auch Amtsleiter können nur unter Billigung des Hauptausschusses ernannt werden. Unterhalb dieser Ebenen kann der OB Mitarbeiter versetzen oder abordnen, er muss aber den vom Stadtrat beschlossenen Stellenplan einhalten. Beobachter sind gespannt, ob und wie Wiegand gedenkt, seine Privat-Referentin Sabine Ernst im Rathaus einzusetzen. Die Posten des OB-Referenten sowie des OB-Büroleiters sind derzeit unbesetzt beziehungsweise nur kommissarisch besetzt. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Stellen vom Rathauschef frei vergeben werden können oder ob diese ausgeschrieben werden müssten. Wiegand wollte sich am Dienstag zu Ernsts Zukunft nicht äußern.

Darf er eigenständig Aufträge vergeben?

Halles Oberbürgermeister beziehungsweise die Ressorts können nur im bestimmten Umfang Ausgaben selbstverantwortlich vornehmen. Das ist bei Bauaufträgen bis 150 000 Euro, bei Dienstleistungen / Lieferungen bis 40 000 Euro und bei der Bestellung von Gutachten bis 15 000 Euro möglich. Bei größeren Auftragssummen müssen laut Vergabeausschuss-Chef Johannes Krause (SPD) Fachausschüsse oder Stadtrat zustimmen.

Welchen Einfluss hat er auf die kommunalen Unternehmen?

Als Oberbürgermeister hat Wiegand prinzipiell einen Sitz in den Aufsichtsräten der Firmen, an denen die Stadt beteiligt ist, wie die Stadtwerke. Er kann aber auch Vertreter in die Gremien entsenden. Sein Einfluss richtet sich unter anderem danach, ob er Vorsitzender oder "einfaches" Mitglied in den Gremien ist. "Als Oberbürgermeister kann man auch im direkten Gespräch einen Geschäftsführer dazu bewegen, in einem bestimmten Sinne zu handeln", sagt Alt-OB Klaus Rauen (CDU). "Das ist zulässig." Außerdem könne ein OB als Vertreter der Gesellschafterin durch Abstimmung im Stadtrat die Firmengeschicke beeinflussen - zum Beispiel ob die Unternehmen Gewinnausschüttungen an die Stadt zahlen sollen.

Was darf er vor seinem Amtsantritt entscheiden?

So lange Wiegand noch Dezernent ist, hat er laut Rauen keinerlei Kompetenzen als OB. Und er unterliege bis zum Amtsantritt den Weisungen von Noch-OB Dagmar Szabados (SPD). Das betrifft auch die von Wiegand angekündigte zügige Verabschiedung des 2013er Haushalts "Er kann sich einbringen und muss hoffen, dass seine Vorschläge berücksichtigt werden. Der neue OB steckt in den Startlöchern, er kann aber noch nicht loslaufen", sagte Klaus Rauen.