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Schwanger von einem MichaelAffäre mit Unbekanntem: Hallenserin verklagt Hotel

02.05.2017, 16:15

Halle (Saale) - Mit einer derart ungewöhnlichen Klage hat es das Amtsgericht München vermutlich höchst selten zu tun: Eine Hallenserin wollte ein Hotel in Halle per Gerichtsurteil dazu zwingen, den vollständigen Namen des Gastes herauszugeben, mit dem die Dame für vier Tage eine Affäre hatte.

Wie das Amtsgericht München in einer Pressemitteilung unter dem Titel "Väterroulette" erklärte, hatte die Frau vom 4. Juni 2010 bis 7. Juni 2010 ein Zimmer in dem Hotel in Halle gemietet - gemeinsam mit einem männlichen Begleiter namens "Michael".

Hallenserin hat 4-Tage-Affäre in Hotel in Halle - Schwanger von unbekanntem Michael

Mehr als den Namen kannte die Frau von ihrem Liebhaber offenbar nicht. Das Problem daran: Neun Monate nach dieser offenbar sehr intensiven Hotel-Begegnung brachte die Hallenserin einen kleinen Jungen mit Namen Joel zur Welt.

Daraufhin benötigte die Frau Auskünfte über ihre Affäre, um Kindesunterhaltsansprüche geltend machen zu können. „Es hat wahrscheinlich nicht nur einer dieser Sorte im Hotel gewohnt“, erklärt ihr Rechtsanwalt Ralf Schober der MZ. Doch das Hotel weigerte sich konsequent, die Daten des unbekannten Michael preiszugeben.

In besagtem Zeitraum, hätten sich tatsächlich vier Männer mit Namen Michael im Hotel befunden. Da die Frau "ihren" Michael nicht näher habe beschreiben können, blieb das Hotel bei seinem Schweigen: Es bestehe kein Anspruch auf die Weitergabe der persönlichen Daten der Gäste.

Schwanger nach Hotelzimmer-Affäre: Amtsgericht München weist Klage einer Hallenserin ab

Die Frau verklagte die Hotelleitung des Hotels einer Kette mit Hauptsitz in München. „Wir haben den Vater des Kindes gesucht. Natürlich mit sämtlichen Verpflichtungen“, erklärt Schober. Doch die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies die Klage der Hallenserin mit folgender Begründung ab:

Das Gericht stellt fest, dass das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie das Recht der Klägerin auf Schutz der Ehe und Familie und auf den Unterhaltsanspruch überwiegt. Außerdem hätten die betroffenen Männer das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre, das davor schützt, geschlechtliche Beziehungen offenbaren zu müssen.

Danach könne jeder selbst darüber befinden, ob und in welcher Form und wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Leben gewährt wird. „Dieses Recht ist durch die Preisgabe der Daten betroffen, weil bereits hierdurch die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum gestellt ist“, so das Gericht.

Die Klägerin aus Halle hat nun keinerlei Möglichkeiten mehr, vor Gericht weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre.

Allein der Vorname eines Mannes, wobei sich die Klägerin nicht mal sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl des Hotels - 2. OG -  seien für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend.

Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt.

Wie die Mutter des mittlerweile sechs Jahre alten Jungen nun auf anderem Weg versuchen wird, den Vater ihres Kindes ausfindig zu machen, ist unklar.  (mz/ibo)