Haftstrafe akzeptiert Haftstrafe akzeptiert: Gereizt mit Pfefferspray reagiert

Gräfenhainichen/Dessau - Tino S. (Name geändert) braucht offensichtlich nicht viel, um gereizt zu reagieren. Der 34-Jährige aus Gräfenhainichen wurde im vergangenen Mai vom Amtsgericht Wittenberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Er wie auch die Staatsanwaltschaft gingen gegen dieses Urteil in Berufung und so hat der Angeklagte nun in zweiter Instanz seinen Termin vor der 4. Strafkammer in Dessau.
Ein Ort, den S. sehr gut kennt, denn seit Mitte Dezember ist er Dauergast im Haus, wenngleich vor einer anderen Strafkammer. Dort werden ihm, drei weiteren Männern und einer Frau aus Gräfenhainichen schwerer Raub, schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Aus eben diesem Grund wurde S. am Mittwoch auch aus der Untersuchungshaft in Halle vorgeführt.
„Das kann hier schlechter als vor dem Amtsgericht für Sie ausgehen. Wollen Sie das riskieren?“, stellte Richter Thomas Knief gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung mahnend in den Raum und erwähnte das bereits gegen S. laufende Verfahren. Die Tat dazu hatte sich im Juli des vergangenen Jahres ereignet.
Noch etwas früher, Ende Dezember 2017, ereignete sich jener Vorfall, der den 34-Jährigen diesmal vors Gericht brachte. Er soll zu dieser Zeit einen Glühweinstand betreut und von dort aus beobachtet haben, wie der später Geschädigte sich dem Wohnhaus von S. näherte. S. habe eine Belästigung seiner Freundin befürchtet und den Mann aufgefordert, ihm zu folgen.
Unvermittelt habe er dann Pfefferspray gezogen und dieses im Gesicht des Geschädigten angewandt, so dass dieser erst nach einer Stunde wieder sehen konnte. Ein erkleckliches Vorstrafenregister von Tino S. trug zum Strafmaß des Amtsgerichtes Wittenberg bei, das ein Jahr Haft im Urteil gegen den Mann verhängte.
Die Aussicht auf ein durchaus mögliches höheres Strafmaß schien am Dienstag auch den Angeklagten zu beeindrucken. Nach kurzer Auszeit mit seinem Anwalt Tobias Sacher nahmen beide die Berufung zurück, dem schloss sich auch die Staatsanwaltschaft an.
„Aus unserer bisherigen Einschätzung ist das eine weise Entscheidung“, sagte Richter Thomas Knief. S. hingegen wird schon kommende Woche wieder von Halle nach Dessau reisen, vor die 2. Strafkammer. (mz)