Kritik an den Corona-Maßnahmen Ziehen auch Eltern in MSH wegen der Schnelltests in den Schulen vor Gericht?

Eisleben
Es war eine Entscheidung, die deutschlandweit für Aufsehen sorgte: Ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar hat in einem Beschluss vor knapp zwei Wochen die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben und auch Schnelltests untersagt. Der Richter hatte auf Antrag einer Mutter eine mögliche Kindeswohlgefährdung geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, die Corona-Schutzmaßnahmen seien unverhältnismäßig und würden den Kindern schaden. Mittlerweile sind an weiteren Gerichten, unter anderem in Bayern und Niedersachsen, ähnliche Anträge eingegangen.
Verfahrensanregungen an den Amtsgerichten in Eisleben und Sangerhausen
Auch an das Amtsgericht Eisleben haben sich bereits Eltern gewandt, wie Direktor Steffen Lutz auf MZ-Anfrage sagte. „Es waren keine Klagen, sondern Verfahrensanregungen“, erläuterte Lutz. „Die Eltern wollten klären lassen, ob die Masken- und Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Schulen rechtens ist.“ Die beiden Familienrichterinnen in Eisleben hätten sich mit der Thematik befasst und entschieden, diese Verfahren hier nicht zu führen. Da es sich bei den Corona-Maßnahmen um Anordnungen von Verwaltungen handele, seien die Antragsteller an das Verwaltungsgericht verwiesen worden. „Ich halte das auch für richtig“, sagte Lutz.
Das Verwaltungsgericht sei dafür zuständig, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen zu überprüfen. Wie viele Eltern sich bislang an das Eisleber Amtsgericht gewandt hätten, konnte Lutz nicht genau sagen. Es seien aber nur Einzelfälle. „Wir sind nicht überrollt worden.“ Auch beim Amtsgericht Sangerhausen sind solche Verfahrensanregungen beziehungsweise Anträge schon eingegangen, so Direktorin Melanie Braun auf Anfrage der MZ. „Diese werden von den Familienrichtern meines Geschäftsbereiches unter Anwendung der geltenden Verfahrensordnungen bearbeitet“, teilte Braun mit. Weitere Auskünfte könne sie dazu nicht geben, weil es sich um nichtöffentliche Verfahren handele.
Vorwurf der Rechtsbeugung gegen Weimarer Richter
Nach der Entscheidung des Weimarer Familienrichters hatte das Thüringer Bildungsministerium „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ angemeldet. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, so das Ministerium. Der Richter habe deshalb seine Kompetenz überschritten. Auch das Verwaltungsgericht Weimar hält den Beschluss des Amtsrichters für „offensichtlich rechtswidrig“. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten. Gegen den Familienrichter sind mittlerweile auch mehrere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eingegangen. Laut der Behörde wird dem Mann Rechtsbeugung vorgeworfen. (mz/Jörg Müller)