1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Eisleben
  6. >
  7. Vorfall in „Alter Schachthalle“ in Helbra: Vorwurf der Vergewaltigung hat sich nicht bestätigt

Vorfall in „Alter Schachthalle“ in Helbra Vorwurf der Vergewaltigung hat sich nicht bestätigt

Das Landgericht Halle hat einen 23-jährigen Sangerhäuser vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Wie die Richter die Entscheidung begründen.

Von Jörg Müller 29.08.2024, 20:00
Der Fall wurde am Landgericht Halle verhandelt.
Der Fall wurde am Landgericht Halle verhandelt. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Halle/Helbra/MZ. - Vom Vorwurf der Vergewaltigung hat das Landgericht Halle einen 23-jährigen Sangerhäuser freigesprochen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollte sich der Mann Anfang Januar vergangenen Jahres während einer Discoveranstaltung in der „Alten Schachthalle“ in Helbra an einer 18-Jährigen vergangen und dabei Gewalt angewendet haben.

Wie die Staatsanwältin zum Prozessauftakt gesagt hatte, sei die junge Frau stark alkoholisiert gewesen. Sie habe zunächst mit dem 23-Jährigen getanzt und sei dann mit ihm auf die Damentoilette gegangen. Nachdem sie sich in einer Kabine geküsst hätten, habe er weitere sexuelle Handlungen vorgenommen, obwohl sie dies mehrfach abgelehnt habe.

„Erhebliche Widersprüche zwischen Zeugenaussagen“

„Der Vorwurf hat sich nicht bestätigt“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Ringel nach der Verkündung des Freispruchs. Die vermeintliche Geschädigte habe in der Verhandlung eingeräumt, dass es mehrere Handlungen, die sie ursprünglich geschildert hatte, nicht gegeben habe.

„Wir haben auch nicht feststellen können, dass Handlungen gegen ihren ausdrücklichen Willen vorgenommen wurden“, so der Vorsitzende der Strafkammer. Zudem habe es erhebliche Widersprüche zwischen ihren Zeugenaussagen bei der Polizei und vor Gericht gegeben.

Vernehmung „sehr suggestiv“ geführt

Die Polizeibeamtin habe die Vernehmung „sehr suggestiv“ geführt. Sie habe der mutmaßlichen Geschädigten „Aussagen in den Mund gelegt“, sagte Ringel. Auch zum „Kerngeschehen“ habe die Zeugin keine übereinstimmenden Aussagen gemacht. Sie habe das „Tatgeschehen ausgeschmückt“. Es habe sich auch nicht bestätigt, dass sie zum Zeitpunkt des Vorfalls schwer betrunken gewesen sei. Schließlich sei auch von einer Gewaltanwendung keine Rede gewesen. „Im Ergebnis ist der Tatbestand nicht erwiesen worden.“

Die Verhandlung war zum Teil nicht öffentlich geführt worden. Der Verteidiger des Angeklagten, der Eisleber Rechtsanwalt Benjamin Quenzel, hatte nach der Verlesung der Anklage den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, weil es um intime Dinge gehen werde und damit der persönliche Lebensbereich des Angeklagten und der Zeugin berührt werde. Das Gericht hatte dem Antrag nach einer Beratung zugestimmt.