Gesetzbuch Gesetzbuch: Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord
Laut Strafgesetzbuch gilt eine Tötung als Mord, wenn die Tat aus Mordlust; zur Befriedigung des Geschlechtstriebs; aus Habgier oder anderen niedrigen Beweggründen; um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken; oder heimtückisch oder grausam begangen wird. Mord wird mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft. Bei Totschlag beträgt die Strafe fünf Jahre bis lebenslang.
Eine gefährliche Körperverletzung ist eine Verletzung mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug, durch Gift, mittels eines hinterlistigen Überfalls oder gemeinschaftlich mit einem anderen Täter.