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Engagement im Ort Ehrenamtlicher Weiterbetrieb der Bücherei in Helbra: Verbandsgemeinderat lehnt finanzielle Hilfe ab

Ehrenamtlich will der Förderverein Helbra die Bibliothek im Ort weiterbetreiben. Seine Mitglieder hatten gehofft, dass die anfallenden Betriebskosten in Höhe von rund 1.000 Euro für dieses Jahr von der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra übernommen werden. Doch es gab eine Ablehnung.

Von Daniela Kainz 17.06.2024, 15:45
Die Gemeindebücherei wurde kürzlich renoviert.
Die Gemeindebücherei wurde kürzlich renoviert. (Foto: Jürgen Lukaschek)

Helbra/MZ. - Einen Neustart wagt die Gemeinde Helbra. Sie will die Bücherei neben der Schule demnächst wiedereröffnen, nachdem sie auf Beschluss des Verbandsgemeinderates wie alle anderen Büchereistandorte vor einiger Zeit aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen worden war. Der Förderverein „Unser Helbra“ trägt künftig ehrenamtlich die Verantwortung für die Ausleihe.

Seine Mitglieder hatten gehofft, dass die anfallenden Betriebskosten in Höhe von rund 1.000 Euro für dieses Jahr von der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra übernommen werden. Die Mehrheit der Ratsmitglieder lehnte dieses Ansinnen jedoch in der letzten Beratung des Verbandsgemeinderates in dieser Legislaturperiode ab.

Unterstützung für die Bibliothek abgelehnt

Der Verein hatte einen entsprechenden Antrag zur finanziellen Unterstützung eingereicht. Begründet wurde dies mit den inhaltlichen Plänen wie der Zusammenarbeit mit der Grundschule und Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde.

Zu Lesewettbewerben, Märchenstunden sowie Spielnachmittagen soll auch eingeladen werden. Mit Vorlesenachmittagen und Lesepatenschaften wollen die Vereinsmitglieder zudem generationsübergreifend die Lust am Lesen wecken und fördern. Die angesprochenen Zielgruppen würden damit die Ortsgrenzen über Helbra hinaus überschreiten, hieß es zur Begründung.

Die Ratsmitglieder diskutierten das Für und Wider und votierten dennoch mit vier Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen gegen die Übernahme der Betriebskosten. Sie verwiesen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz der Mitgliedskommunen.