Dienst-BMW behält vorerst sein Blaulicht
EISLEBEN/HETTSTEDT/MZ. - Die so genannte Blaulicht-Affäre um die Ausstattung der Dienstwagen mit Sondersignalen von Saalekreis-Landrat Frank Bannert (CDU) und Halles Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) hat bislang keine Auswirkungen auf den Landkreis Mansfeld-Südharz. So ist der Dienst-BMW von Landrat Dirk Schatz (CDU) nach wie vor mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet. "Wir haben noch kein Schreiben des Landesverwaltungsamtes erhalten", sagte eine Kreissprecherin. Im Gegensatz dazu waren Bannert und Szabados von der halleschen Behörde aufgefordert worden, die Sondersignale aus den Dienstwagen zu entfernen.
Dennoch scheint noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. Bannert hat bereits angekündigt, die Angelegenheit juristisch prüfen lassen. Und auch im Landkreis Mansfeld-Südharz ist man offenbar irritiert. "Um Missverständnisse auszuräumen wird die Sachlage nochmals mit dem zuständigen Referat des Landesverwaltungsamtes erörtert", heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Zumal dem Landesverwaltungsamt seit 2007 der Sachverhalt bekannt sei.
Auf Nachfrage sei dem Landkreis zudem mitgeteilt worden, dass eine Sondergenehmigung nicht erforderlich sei, da das Fahrzeug auch dem Katastrophenschutz zugeordnet ist. Denn ähnlich wie Bannert argumentiert auch Schatz. Demnach sei der Landrat in seiner Funktion Chef des Katastrophenstabes. Aus diesem Grund sei entschieden worden, dass der Dienstwagen des Landrates auch Führungsfahrzeug des Katastrophenschutzes ist. Dadurch spare der Landkreis die Kosten für ein weiteres Fahrzeug, welches einzig und allein in Katastrophenfällen genutzt werden würde. Ferner spare man im Ernstfall Zeit, da ein Umsteigen entfalle - dies könne Leben retten.
Dessen ungeachtet verweist das Landesverwaltungsamt jedoch auf die aktuelle Rechtslage: Die Straßenverkehrszulassungsordnung sehe Blaulicht und Martinshorn nur bei Fahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und bei Unfallhilfsfahrzeugen vor. In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes sei festgehalten, dass Fahrzeuge nur dann als dem Katastrophenschutz zugehörig angesehen werden können, wenn sie überwiegend für diese Zwecke eingesetzt werden. Das Innen- und das Verkehrsministerium hätten zudem im Jahr 2007 eine Regelung getroffen, welcher Personenkreis darüber hinaus Sondersignale nutzen darf. Diese Regelung beschränkt sich ausschließlich auf die Feuerwehr. Da diese Regelung abschließend ist, ergebe sich für die Benutzung von Sondersignalen an Dienstfahrzeugen von Hauptverwaltungsbeamten kein Raum.