1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. Betrunkener fällt auf: Zwei offene Haftbefehle: Mann muss nach Kontrolle auf Hauptbahnhof in Dessau 199 Tage in Haft

Betrunkener fällt auf Zwei offene Haftbefehle: Mann muss nach Kontrolle auf Hauptbahnhof in Dessau 199 Tage in Haft

Eine Kontrolle eines augenscheinlich stark betrunkenen Mannes auf dem Dessauer Hauptbahnhof endete für diesen in der Justizvollzugsanstalt in Halle.

11.10.2024, 10:50
Der 44-Jährige wurde auf dem Hauptbahnhof festgenommen.
Der 44-Jährige wurde auf dem Hauptbahnhof festgenommen. Foto: DPA

Dessau/MZ. - Eine Kontrolle eines augenscheinlich stark betrunkenen Mannes auf dem Dessauer Hauptbahnhof endete für diesen für die nächsten 199 Tage in der Justizvollzugsanstalt in Halle.

Der Mann war am Mittwoch, 9. Oktober, gegen 1.40 Uhr einer Streife der Bundespolizei aufgefallen. Nach der Feststellung der Personalien wurden diese mit dem polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen. Es zeigte sich, dass der 44-Jährige gleich von zwei Staatsanwaltschaften gesucht wurde. Demnach war er im November 2022 durch das Amtsgericht Leipzig wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt worden. Der Gesuchte hatte einen Teil dieser Geldstrafe beglichen. Weil nach einer Tilgung von 620 Euro weitere Zahlungseingänge ausblieben und der Mann unbekannten Aufenthaltes war, erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig im August dieses Jahres den Haftbefehl.

Damit nicht genug, suchte auch die Staatsanwaltschaft Halle nach dem Deutschen. Ebenfalls wegen Körperverletzung wurde er im Juni 2022 durch das Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verurteilt. Weder beglich er die Geldstrafe, noch stellte er sich dem Strafantritt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Halle im April dieses Jahres den nächsten Haftbefehl erließ.

Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,66 Promille. Die offenen Geldstrafen von 3.980 Euro konnte er nicht begleichen und muss daraufhin die Ersatzfreiheitsstrafe antreten.