Trockene Felder, starker Wind Was tun, wenn man auf der Bundesstraße bei starkem Wind plötzlich nichts mehr sieht?

Zerbst - Das Wetter der vergangenen Tage hat auf unterschiedliche Weise Einfluss auf das Verkehrsgeschehen: Neben abgeknickten Bäumen und umherwehenden Abdeckplanen ist es durch trockene Felder und starken Wind auch zu erheblichen Sichtbehinderungen gekommen: So auch Anfang der Woche entlang der B184 bei Zerbst, als man über weiter strecken nur noch schwerlich das vorausfahrende Fahrzeug erkennen konnte.
„Die Polizei rät in derartigen Situationen den Kraftfahrern ihre Geschwindigkeit – unter Berücksichtigung des nachfolgenden Verkehrs – zu reduzieren“, warnt Polizeisprecherin Doreen Wendland. „Die Geschwindigkeit ist so einzurichten, dass er jederzeit vor einem in seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis anhalten kann.“ Sie verweist dabei auf die sogenannte „Sichtfahrregel“ (§3 StVO), die etwa auch bei starkem Nebel oder Schnellfall gilt. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
„Grundsätzlich unrealistisch“ diese Gefahrenstellen vorsorglich zu kennzeichnen
Während bei aktiven Arbeiten der Landwirt zumindest eine Teilverantwortung trägt, sei es bei derartigen Wetterphänomen „grundsätzlich unrealistisch“ diese Gefahrenstellen vorsorglich zu kennzeichnen. Sollte die Polizei allerdings darauf aufmerksam werden, werden Warnungen davor über die Verkehrsinformationssysteme gesteuert.
Besonders gehäufte Unfälle im Zusammenhang mit staubigen Straßen, kann Wendland allerdings bislang nicht feststellen: „Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit extremen Witterungslagen sind eher selten im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau zu verzeichnen.“ (mz)