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Treffen der Gartensparten Treffen der Gartensparten: Entwarnung für Kleingärtner

Von Claus Blumstengel 29.07.2004, 18:07

Roßlau/MZ. - "Muss ich meinen Garten abgeben, wenn ab Januar das Arbeitslosengeld II eingeführt wird?" - Diese Frage stellen sich zurzeit zahlreiche arbeitslose Kleingärtner. Die Kleingärten als gepachtete Grundstücke seien von der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht betroffen, sagte dazu der Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde, Dietmar Kuck, der am Donnerstag die Sparte "Gartenfreunde" in der Roßlauer Waldstraße besucht hat. Als Vermögen könnten allerdings Lauben angesehen werden, wenn sie etwas größer oder etwas besser ausgestattet seien. "Das wäre bitter; denn die Kleingärtner gehören ja nicht gerade zu den Vermögenden", äußerte Kuck. Würden Lauben in die Berechnung des Arbeitslosengeldes II einbezogen, "so wäre die Folge, dass der Garten aufgegeben werden müsste". Nach einem Gespräch mit der Agentur für Arbeit Magdeburg könne er jedoch beruhigen: Berücksichtigt würde "verwertbares Vermögen". Er halte aber eine Gartenlaube auf einem gepachteten Grundstück nicht für verwertbar. Bei der Agentur für Arbeit habe man darauf hingewiesen, dass der Wert einer Gartenlaube bisher bei der Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet wurde. "Es ist davon auszugehen, dass so auch beim Arbeitslosengeld II verfahren wird", sagte Kuck am Donnerstag vor Vertretern von Gartensparten aus Roßlau und Coswig.

"Der Garten ist für viele Arbeitslose der letzte Lichtblick, den sie noch haben", weist der Präsident der Gartenfreunde auf die Bedeutung dieser kleinen Oasen hin und fragt: "Wenn ihnen der Kleingarten genommen würde, was haben diese Leute dann noch?"

Eigentlich war der Präsident des Landesverbandes aus einem anderen Grund in die Elbestadt gekommen. "Wir bereiten unseren Verbandstag im September auf der Landesgartenschau in Zeitz vor, und ich möchte vorher mit unseren Mitgliedern im Land über eine heikle Problematik sprechen", informierte er über das Anliegen seines Besuches. In den vergangenen Wochen hatte es herbe öffentliche Kritik an vermeintlich restriktiven Vorschriften für Kleingärtner gegeben. Die sich auf das Bundeskleingartengesetz stützenden Satzungen der Sparten schreiben zum Beispiel ein bestimmtes Verhältnis von Gemüse- und Obstbau sowie Rasenflächen vor, ebenso die Höhe von Hecken und Ziergehölzen. Nun wird mancherorts die Änderung des als "überholt" bezeichneten Bundeskleingartengesetzes gefordert.

"Das ist ein Spiel mit dem Feuer", warnt der Präsident des Landesverbandes der Gartenfreude. Das Bundeskleingartengesetz schütze die Nutzer von Pachtgärten, zum Beispiel vor Kündigung des Pachtvertrages. Auch sei der Pachtzins "gedeckelt" und könne vom Grundstückseigentümer nicht beliebig erhöht werden.

Etwa die Hälfte der Gartengrundstücke in Sachsen-Anhalt haben laut Kuck private Eigentümer, die andere Hälfte befinde sich im Besitz von Städten und Gemeinden. "Bei kommunalen Eigentümern gibt es weniger zu befürchten, aber angesichts der Haushaltslage könnte ein Kämmerer schon auf die Idee kommen, mit Hilfe der Pacht für Kleingärten die städtische Kasse aufzubessern", sieht er als Konsequenz einer Gesetzesänderung voraus.

Während seines Besuches in Roßlau sprach Dietmar Kuck am Donnerstag mit dem amtierenden Vorsitzenden des Kreisverbandes Anhalt-Zerbst der Gartenfreunde, Manfred Wetzer, sowie mit Vertretern der Roßlauer Sparten "Rosselgärten", "Gartenfreunde", "Rosenfreunde" und "Neumühle" aus Coswig. Sie selbst wolle in ihrem Garten Obst und Gemüse anbauen, entkräftete eine junge Frau das Argument, die vorgeschriebene gärtnerische Nutzung würde junge Familien abschrecken, einer Sparte beizutreten. "Wir haben den Garten so übernommen und sehen das auch bei unseren Nachbarn, bei denen wir uns Rat holen", fügte sie hinzu.

Dieter Stahmann von der Coswiger Sparte Neumühle hingegen kann nachvollziehen, warum es auch andere Vorstellungen von einem Garten gibt: "In der Gartenzeitung zum Beispiel sieht man kaum Gemüsegärten, und bei Wettbewerben ist außer Blumen bei den Siegern auch nichts zu sehen", bemerkt er. Hingegen sei kaum irgendwo nachzulesen, wie man einen Garten entsprechend des Kleingartengesetzes gestaltet. "Es geht nicht nur um Nutzgärten, sondern um attraktive Gärten, die die Menschen ansprechen", betonte Stahmann. Deshalb sollte man die Sache locker sehen "und nicht zu pingelig sein".

Die Dreiteilung der Kleingärten in Obst- und Gemüsebau sowie Erholungsteil würde in seiner Sparte eingehalten, "weil es Spaß macht, selbst anzubauen und zu ernten", äußerte ein Gesprächsteilnehmer. "Wenn wir die Privilegien des Kleingartengesetzes nutzen wollen, müssen wir uns auch an die Regeln halten", stellte Gartenfreunde-Präsident Dietmar Kuck fest. Er habe in seinen Gesprächen nie gehört, dass dies auf jemanden abschreckend wirkt. "Aber wir sollten nichts reglementieren, wenn das nicht notwendig ist", forderte er und nannte als negative Beispiele das Verbot, einen Hund mit den den Garten zu bringen oder an der Laube eine Fahne zu hissen. "Es zwingt uns nichts, derart kleinliche Regeln aufzustellen", sagte er abschließend.