Reaktion auf Kleinen Anfrage Streit um die Besoldung der Dessauer Berufsfeuerwehr erreicht den Landtag
Der Kampf der Kameraden um höhere Gehälter ist nun Thema einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung. Ein CDU-Politiker Jens Kolze kann die Antwort nicht nachvollziehen.

Dessau - Der Streit um die Besoldung bei der Dessauer Berufsfeuerwehr hat jetzt auch den sachsen-anhaltischen Landtag erreicht. Dessau-Roßlaus CDU-Landtagsabgeordneter Jens Kolze nahm sich des Themas mit einer Kleinen Anfrage an das Innenministerium an.
Aus seiner Sicht würden einige Kameraden dauerhaft höherwertige Funktionen ausfüllen, jedoch nicht dementsprechend besoldet werden. Die Gewerkschaft Verdi und die Truppe hätten vergeblich versucht, in der Sache mit der Verwaltung auf einen gleichen Nenner zu kommen. „Deshalb wollte ich kurz vor meinem Ausscheiden aus dem Landtag die Gelegenheit noch mal nutzen, um hier nachzuhaken“, erklärte Kolze seine Motive.
Jens Kolze konnte die Antwort des CDU-geführten Ministeriums am Dienstag im MZ-Gespräch nicht recht nachvollziehen
Inzwischen hat der Abgeordnete auf seine Kleine Anfrage auch Antwort von der Landesregierung erhalten. Die fällt eindeutig aus und widerspricht dem Bild, das der CDU-Mann zeichnet: „Kein Mitarbeitender muss höherwertige Tätigkeiten ausüben, als sie seiner Stelle entsprechen“, so das Ergebnis nach Prüfung durch das Innenministerium.
Kolze konnte die Antwort des CDU-geführten Ministeriums am Dienstag im MZ-Gespräch nicht recht nachvollziehen. Zwar räumte er ein, dass das nach Beamtenrecht sicher so korrekt sei, erklärte aber zugleich, dass man damit in dem seit langem schwelenden Konflikt keinen Schritt weiter komme.
Aus einem Gutachten (KGSt), das Standards für den Feuerwehrdienst festlegt, leiten die Feuerwehrleute Ansprüche auf Beförderungen und höhere Gehälter für einen Großteil der Kollegen ab.
„Eine Verwaltung braucht motivierte Mitarbeiter und hat eine gewisse Fürsorgepflicht“
Zum Beispiel wurde in der Wehr lange nicht zwischen Truppmännern und Truppführern unterschieden. Ein Truppführer muss nach KGSt allerdings mehr verdienen als bisher. Weil es aus Sicht der Stadt aber nicht nur Führungskräfte geben kann, hat die Verwaltung die Mehrzahl der betreffenden Kameraden zumindest der Bezeichnung nach herabgesetzt. Sie werden nun nur noch als Truppmänner beschäftigt. Die Aufgaben der Kollegen haben sich laut Verdi allerdings nicht verändert. Die Gewerkschaft sieht darin einen bewussten Schachzug, um das Gutachten zu umgehen.
So beurteilt das auch Jens Kolze und findet das Vorgehen nicht hilfreich. „Eine Verwaltung braucht motivierte Mitarbeiter und hat eine gewisse Fürsorgepflicht“, wirbt er dafür, auf die Kameraden zuzugehen. „Denn die Sicherheit der Menschen kann nicht einem finanziellen Druck unterliegen.“ Mit Blick auf die OB-Wahl am 6. Juni mahnte Kolze, der künftige Oberbürgermeister möge sein Amt nutzen, um Bewegung in das Thema zu bringen.
Auch die Stadt Dessau-Roßlau ist um Klärung bemüht
Doch auch die Stadt ist um Klärung bemüht. Laut Feuerwehrmann und Verdi-Vertreter Bernd Meier hat die Verwaltung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) inzwischen den Konflikt dargelegt. Der Verband soll nun entscheiden, ob Dessau-Roßlau das Gutachten korrekt umgesetzt hat. „Auch meine Fragen wurden in das Ersuchen mit aufgenommen“, erkannte Meier gegenüber MZ an.
Der Gewerkschafter glaubt indes nicht, dass das Vorgehen der Stadt von der KGSt beanstandet werden wird. Streng nach Dienstvorschrift und Beamtenrecht sei das alles so in Ordnung. „Moralisch ist es aber verwerflich.“
Streit erst dann beendet, wenn alle Kameraden „ordentlich besoldet“ würden
Alle, die jetzt nur Truppmänner seien, hätten in wechselnden Positionen immer auch als Truppführer gearbeitet und seien dafür ausgebildet. „Und jetzt sagt man plötzlich, ,April, April!’ - wir setzen euch zwar auch weiter so ein, aber bezahlen euch nicht so“, kritisierte Meier.
Für ihn ist der Streit daher erst dann beendet, wenn alle Kameraden „ordentlich besoldet“ würden, und zwar mindestens eine Stufe über dem Einstiegsgehalt. (mz)