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Nicht alle müssen Schulgeld zahlen

Von Thomas Steinberg 12.01.2005, 20:19

Dessau/MZ. - Für den Besuch des Liborius-Gymnasiums wird seit Jahresanfang ebenso Schulgeld erhoben wie für das hallesche und das Magdeburger Gymnasium in katholischer Trägerschaft.

Allerdings, so Thomas Quecke, Direktor der Edith-von-Stein-Schulstiftung, gebe es zwei Gruppen von Eltern: jene, die zahlen müssten, und jene, "die wir nur bitten können". Der Grund. Bis einschließlich 1999 schlossen die Schulverträge Schulgeld ausdrücklich aus. Erst seit 2000, so Quecke, fände sich ein Passus in den Vereinbarungen, wonach der Bischof berechtigt sei, Schulgeld festzusetzen.

Genau diese Option ist im vorigen Jahr gezogen worden. "Mit sinkenden Zuschüssen des Landes war die Refinanzierung nicht mehr sichergestellt", erklärt Quecke diesen Schritt. Das Schulgeld ist nicht unerheblich: Besucht ein Kind aus der Familie zum Beispiel das Liborius-Gymnasium, werden 55 Euro fällig, bei zweien oder mehr werden es 85 insgesamt.

Allerdings seien etliche Vergünstigungen in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen und der Geschwisterzahl vorgesehen. Außer der Staffelung von 75, 50 und 25 Prozent Schulgeld gibt es noch für schwierige Fälle eine Minimalvariante mit fünf Euro Beitrag im Monat. Quecke: "Ganz umsonst wollten wir es auch nicht machen." Tatsächlich scheint die Zahl der Elternhäuser, die nicht den vollen Beitrag zahlen können, hoch. Jedenfalls sei eine große Zahl von Ermäßigungsanträgen eingegangen. Quecke sieht darin ein Zeichen, dass nicht nur Kinder gutbetuchter Eltern die katholischen Gymnasien besuchten, sondern ebenso solche aus sozial schwächeren Familien. Auch habe es keinen Rückgang bei den Anmeldezahlen im Vergleich zum Vorjahr gegeben und nur eine einzige Abmeldung. Das Schulgeld schließe damit keinen Interessenten von katholischen Schulen aus.