Neue Agentur ab 4. Januar geöffnet
Zerbst/MZ. - Die Kommunale Agentur, die ab Januar die Arbeitslosengeld-II-Bezieher (bislang Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger) im Landkreis betreuen wird, wird geleitet von Gudrun Petzhold, die seit 1990 in der Landkreisverwaltung tätig ist. Anfangs stand sie dem Sozialamt im Altkreis Zerbst vor, war nach der Kreisfusion stellvertretende Sozialamtsleiterin und seit 2000 im Bereich der Kommunalaufsicht beschäftigt. Ihr Stellvertreter ist Heinz Westphal, der für das Sachgebiet Fallmanagement und Leistungsberechnung zuständig ist. Westphal war bislang in der Zerbster Stadtverwaltung tätig. Die Dritte im Führungsteam ist Katja Erxleben, die als Sachgebietsleiterin für den Arbeitsmarkt zuständig ist. Auch ist sie seit 1990 im Landkreis beschäftigt, war zuerst in der Kämmerei, später in der Kommunalaufsicht und zuletzt stellvertretende Amtsleiterin im Sozialamt.
Die Kommunale Beschäftigungsagentur hat ihren Hauptsitz in Zerbst am Markt 28, in der Roßlauer Gustav-Bergt-Straße 3 (Haus 1 der Landkreisverwaltung) wird eine Außenstelle eingerichtet. Die Frage nach weiteren Außenstellen - z. B. im Wörlitzer Winkel - werde noch geklärt, so Reineck.
In der Landkreisverwaltung geht man davon aus, dass die Agentur rund 5 300 Empfänger des Arbeitslosengeldes II betreuen wird. "Ziel ist es, die Leute an die Hand zu nehmen, ihnen mehr Hilfe zu geben", erklärte Reineck. Mit passgenauen Leistungen für die Betroffenen soll eine verbesserte Betreuung erreicht werden. Insgesamt werden 73 Mitarbeiter in der neuen Agentur beschäftigt, die für ihre Arbeit durch Schulungen noch fit gemacht werden müssen. Von den Mitarbeitern stammen 15 aus der Landkreisverwaltung selbst, 39 werden zum 1. Januar neu eingestellt. Außerdem werden von den 22 Mitarbeitern, die in den Städten und Gemeinden bislang die Sozialhilfeempfänger betreut haben, 19 in der neuen Beschäftigungsagentur tätig sein, zwei weitere in einem anderen Bereich der Verwaltung. Nur eine Mitarbeiterin hat vom Übernahmeangebot keinen Gebrauch gemacht, so Reineck.
Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, müssen Arbeitslosenhilfeempfänger bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen, Sozialhilfeempfänger müssen dies beim Landkreis. Ab dem 13. Dezember gehen die Bescheide an die Sozialhilfeempfänger heraus, informiert Reineck. Aus heutiger Sicht, so der Dezernent, soll die Kommunale Beschäftigungsagentur alle eingehenden Widerspruchsbescheide bearbeiten, also auch die der jetzigen Arbeitslosenhilfeempfänger, da die Agentur des Landkreises ab 1. Januar für alle künftigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher zuständig ist.
Dass der Übergang von den beiden bisher zuständigen Stellen (Sozialamt und Arbeitsagentur) zur neuen Beschäftigungsagentur einigermaßen reibungslos verläuft, hoffen die Verantwortlichen. Helfen wird, dass Übergangsregelungen mit der Arbeitsagentur vereinbart wurden, dass etwa die Vergabe von Ein-Euro-Jobs auch Maßnahmen betrifft, die über den Jahreswechsel hinaus laufen. Doch insgesamt liegt viel Arbeit vor den Mitarbeitern der Agentur. So gab es im Vorfeld Schwierigkeiten bei der Übernahme von Daten von der Agentur für Arbeit. "Je mehr wir an den Stichtag 1. Januar herankommen, umso besser kommen wir miteinander zurecht", relativierte Reineck.
Am 3. Januar wird der erste Arbeitstag in der Kommunalen Beschäftigungsagentur sein, "an diesem Tag müssen wir die Arbeitsfähigkeit herstellen, und ab 4. Januar werden die Häuser dann geöffnet."