Müllabfuhr in Dessau-Roßlau Müllabfuhr in Dessau-Roßlau: Rückwärtsgang nur unter Auflagen

Dessau-Rosslau - Hausmüll, Bioabfall, Altpapier oder Sperrmüll: Entsorgungsfahrzeuge gehören zum täglichen Straßenbild von Dessau-Roßlau. Ein Verkehrshindernis sind sie kurzzeitig fast immer, eine Gefährdung dann, wenn sie in schmalen Straßen ohne Wendemöglichkeit den Rückwärtsgang einlegen müssen.
Grundsätzlich sind Rückwärtsfahrten die gefährlichsten Situationen bei der Abfallentsorgung, bestätigt Matthias Tuchel. Der Leiter Abfallentsorgung im Eigenbetrieb Stadtpflege Dessau-Roßlau weiß, dass es deutschlandweit bereits mehrfach zu Unfällen mit schweren oder sogar tödlichen Verletzungen von Arbeitern der Abfallwirtschaft beziehungsweise Passanten gekommen ist.
Beim hiesigen Stadtpflegebetrieb gab es jedoch noch nie einen Unfall mit Personenschaden. „Und ich hoffe, dass dies auch zukünftig so bleiben wird“, sagt Tuchel. Seine Mitarbeiter werden regelmäßig zu den Gefährdungen bei Rückwärtsfahrten und den notwendigen Maßnahmen unterwiesen.
Nur Poller und Lampe beim Rückwärtsfahren gestreift
Gänzlich zu vermeiden seien Unfälle beim Rückwärtsfahren jedoch nicht und so kam es auch in Dessau-Roßlau schon zu kleineren Sachbeschädigungen. „So kann schon mal ein Poller oder eine Straßenlampe übersehen und beschädigt werden.“
Insgesamt aber sei die Quote beim Stadtpflegebetrieb sehr gering. Die Berufskollegen im Saalekreis indes haben inzwischen alte Unfallverhütungsvorschriften der Abfallwirtschaft reaktiviert, die das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen grundsätzlich verbieten oder nur in Ausnahmefällen unter besonderen Bedingungen erlauben.
Zu den Ausnahmebedingungen gehören die ununterbrochene Einweisung des Fahrers durch eine zweite Person über eine Strecke von maximal 150 Metern Länge. Dazu muss freie Sicht im Rückspiegel und ein halber Meter Sicherheitsabstand zu Hindernissen gegeben sein.
Der Stadtpflegebetrieb hat alle Rückfahrstellen zu erfassen, zu beurteilen und zu katalogisieren
Unter diesen Kriterien haben auch die Abfallsammler in den Dessau-Roßlauer „Sackgassen ohne Wendemöglichkeit“ von Fall zu Fall unterschieden: Können wir hier noch vorsichtig rückwärts fahren oder müssen die Abfallbehälter anderswo aufgestellt werden? „In der Regel wurde die bürgerfreundliche Entscheidung gesucht“, sagt Tuchel. Aber es gibt auch schon jetzt Straßenabschnitte, die nicht mit Abfallsammelfahrzeugen befahren werden können und wo die Abfallbehälter von den Anwohnern entsprechend bereitgestellt werden.
Die alten Vorschriften (seit 1979 gültig in den alten und seit 1990 in den neuen Bundesländern) hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für die Branche Abfallwirtschaft im Dezember 2016 neu geschrieben.
Darin wird bekräftigt, dass Rückwärtsfahren grundsätzlich zu vermeiden ist. Wo aber Rückwärtsfahrten für unvermeidbar gehalten werden, sind die Gefährdungen und Bedingungen detailliert zu beurteilen. „Somit müssen alle Entsorger künftig eine Art ,Rückfahrkataster‘ erstellen“, kündigt der Chef der Dessau-Roßlauer Abfallentsorgung an: Auch der Stadtpflegebetrieb hat alle Rückfahrstellen zu erfassen, zu beurteilen und zu katalogisieren. Erste,vorbereitende Maßnahmen sind angelaufen. Der Eigenbetrieb hofft, die Erfassung bis Ende 2018 abschließen können.
Rundumleuchte warnt vor Abfallsammelfahrzeugen
In der Folge kann es in einigen der engen Straßen zu Veränderungen kommen, so Matthias Tuchel. Das heißt, dass statt gewohnt bürgerfreundlicher Regelauslegung dann klare Fakten über die gefahrlose Rückwärtsbefahrung entscheiden.
„Sind die objektiv nicht gegeben, darf keine Rückwärtsfahrt stattfinden.“ Und das sei auch aus versicherungsrechtlichem Grund zwingend einzuhalten. In so einem Fall also hätten die Anwohner dann die Müllbehälter an anderem Platz statt vor der Haustür zur Entleerung bereitzustellen.
Damit Bürger und andere Verkehrsteilnehmer Müllfahrzeuge von weitem erkennen können, sind Abfallsammelfahrzeuge immer besonders gekennzeichnet. Und sie dürfen nur mit eingeschalteter Rundumleuchte den Entsorgungsbetrieb aufnehmen. (mz)