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Stalker-Prozess in Hannover Höchststrafe für Stewardess-Mörder aus Dessau - Bundesgerichtshof verwirft Revision

Von Max Hunger 19.10.2021, 12:16
Patrick S. vor dem Landgericht in Hannover.
Patrick S. vor dem Landgericht in Hannover. Foto: Max Hunger

Dessau-Rosslau/MZ/dpa - Es war eine Tat, die bei Angehörigen wie Juristen Entsetzen hervorrief. Nun steht fest: Die Verurteilung des heute 36-jährigen Patrick S. wegen des brutalen Mordes an einer jungen Stewardess aus Dessau ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag mit. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen.

Das Landgericht Hannover hatte den Mann, der ebenfalls aus Dessau stammt, im Februar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

In der Nacht des 11. Januar 2020 hatte Patrick S. die 23-jährige Sophie N. im Bad ihrer Wohnung in Hannover ermordet. Mit Schlägen und Pfefferspray machte er sie zunächst wehrlos. Dann stach er ihr mit einem Klappmesser in den Hals. Bereits wenige Stunden danach gestand S. die Tat. Anderthalb Jahre lang hatte er der 23-Jährigen zuvor nachgestellt und sie terrorisiert.

Im Sommer 2017 hatten sich Täter und Opfer kennengelernt. Beide arbeiteten in einem Kleidungsgeschäft in Dessau. Es entstand ein freundschaftliches Verhältnis. S. wollte eine Beziehung, doch Sophie N. wies ihn zurück. Anschließend stalkte S. die junge Frau: Er befestigte Peilsender am Auto ihrer Mutter, überwachte ihr Handy und setzte sie mit anonymen Drohungen unter Druck.

Das Landgericht Hannover war nach einem monatelangen Prozess zu dem Schluss gekommen, Patrick S. habe sein Opfer nach der Zurückweisung aus Rache getötet. Zudem habe der Angeklagte vor Gericht keine Reue gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Das Gericht war mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwältin und den Nebenklägern gefolgt.

Patrick S. muss sich nun auf eine lange Zeit hinter Gittern einstellen: Stellt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld im Zusammenhang mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe fest, kann der Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren freikommen - etwa bei schwerer Krankheit.