Hartz IVHartz IV: Jedes vierte Kind in Dessau von Armut bedroht
Dessau-Rosslau - Jedes vierte Kind im Agenturbezirk ist von Armut bedroht. Doch warum sind in Dessau-Roßlau mehr Kinder betroffen als in den Nachbarlandkreisen?
Jedes vierte Kind im Agenturbezirk Dessau-Roßlau ist von Armut bedroht. Das stellt Sabine Edner, Chefin der Agentur, fest. Gegenwärtig erhalten 9.302 Mädchen und Jungen die staatliche Grundsicherung.
Zwar müssen generell weniger unter 15-Jährige von Hartz IV leben, denn deren Zahl sank in den letzten fünf Jahren um 400. Doch im Agenturbezirk gibt es große Unterschiede. Im Gegensatz zu Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg, wo die Zahl der bedürftigen Kinder abgenommen hat, ist sie in Dessau gestiegen - von 1.866 auf 2.148. Die Hilfequote liegt in Dessau bei 25,1 Prozent.
Der Durchschnitt in Sachsen-Anhalt
Diese Quote, so Edner, entspricht dem Durchschnitt in Sachsen-Anhalt, wo ebenfalls jedes vierte Kind von Armut betroffen und auf Hartz IV angewiesen ist. Deutschlandweit ist es jedes siebtene Kind.
Besonders armutsgefährdet sind die Mädchen und Jungen, deren Eltern beide arbeitslos sind oder die bei einem Elternteil aufwachsen, das keinen Job hat.
Doch warum sind in Dessau-Roßlau mehr Kinder von Armut gefährdet als in den beiden Nachbarlandkreisen? „In einer großen Stadt ist die Anonymität größer als im ländlichen Bereich“, nennt Edner einen Punkt. Durch die Anonymität sei mitunter das Engagement, schnell wieder in Arbeit zu kommen, weniger ausgeprägt als auf dem Land.
Nicht nur in Dessau sei der Anteil armutsgefährdeter Kinder höher als in Nachbarlandkreisen. In Magdeburg (30 Prozent) und Halle (35,4 Prozent) liegt der Anteil sogar noch darüber. Eine weitere Erklärung: In größeren Städten gibt es einen höheren Anteil Alleinerziehender.
Schwierige Wiedereingliederung nach langer Pause
In Dessau-Roßlau sind es über 1.000 Mütter oder Väter, die sich alleine um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern. Wie eine Erhebung der Arbeitsagentur ergeben hat, möchte ein Drittel der Alleinerziehenden in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nicht arbeiten, sondern zu Hause bleiben.
„Das Recht steht den Eltern zu“, sagt Edner, „aber die Folge ist, dass die Wiedereingliederung nach langer Pause sehr schwierig wird. In den drei Jahren geht Qualifikation verloren.“ Je länger der Prozess der Wiedereingliederung in Anspruch nimmt, umso länger seien die Elternteile auf Leistungen angewiesen und „umso mehr erfahren auch ihre Kinder eine Prägung“.
Deshalb wirbt die Agentur dafür, dass die Muttis oder Vatis zeitiger wieder arbeiten gehen. Wenn sie das nicht möchten, werden sie ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes vom Amt kontaktiert, um sie vorzubereiten, ab dem 3. Lebensjahr des Kindes eine Arbeit aufzunehmen.
In Anhalt-Bitterfeld haben im Jahr 2010 4.462 Kinder unter 15 Jahren Leistungen nach der Grundsicherung erhalten. Die Hilfequote* lag bei 24,6 Prozent. Fünf Jahre später ist die Anzahl um 207 Kinder auf 4.255 gesunken. Die Hilfequote betrug 23,9 Prozent.
In Dessau-Roßlau haben im Jahr 2010 1.866 Kinder unter 15 Jahren Leistungen nach der Grundsicherung erhalten (Hilfequote 22,5 Prozent). Entgegen dem Trend im Agenturbezirk stieg die Anzahl innerhalb von fünf Jahren um 282 Kinder auf 2.148. Die Hilfequote stieg auf 25,1 Prozent.
Im Bereich Wittenberg sind prozentual die wenigsten Kinder unter 15 Jahren auf Grundsicherung angewiesen. 2010 waren es 3.374 (Hilfequote 24,1 Prozent). Die Anzahl sank in fünf Jahren um 475 Kinder auf 2.899. Die Hilfequote beträgt 20,7 Prozent.
*Die Hilfequote setzt die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis.
Es braucht neue Arbeitszeitmodelle
Es gibt, sagt Edner, freilich auch zahlreiche Alleinerziehende, die arbeiten möchten, aber noch nicht in Arbeit gekommen sind. Zwar suchen zum Beispiel Handel, Gastronomie oder der Pflegebereich Arbeitskräfte, aber oft seien die Arbeitszeiten für die Eltern ein Hindernis.
„Deshalb braucht es Arbeitgeber, die Arbeitszeitmodelle mitgestalten, damit Muttis und Vatis die Gelegenheit bekommen, arbeiten zu gehen“, sagt Edner. „Wir brauchen aber auch eine Randzeitenbetreuung in Kindereinrichtungen, wenn die Eltern nicht Omas und Verwandte haben, die auf die Kinder aufpassen können.“
Beide Seiten - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - müssten bereit sein, diese Schritte zu gehen. „Armut darf sich nicht vererben. Insbesondere Kinder brauchen klare Perspektiven und müssen Arbeit und Teilhabe als Normalität empfinden. Deshalb ist es umso wichtiger Beschäftigungsmöglichkeiten für betroffene Eltern zu erschließen“, sagt sie.
Aber um aus der Armut herauszukommen, bräuchten solche Eltern nicht irgendeinen Job, sondern eine möglichst gute und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Und Grundlagen dafür seien neben Bildung und Qualifikation auch die Verbesserung der Kinderbetreuung in den Randzeiten. (mz)