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Gutachten für Drogenprozess bestellt Gutachten für Drogenprozess bestellt: Verdächtiger kommt aus U-Haft frei

Von Thomas Steinberg 05.11.2019, 13:52
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit.
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit. dpa/Symbol

Dessau - In einem Drogenprozess vor dem Dessauer Landgericht sind am Montag die geplanten Vorträge vertagt worden, einer der beiden Angeklagten wurde zudem aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen den Gräfenhainicher Mathias H. liege kein dringender Tatverdacht mehr vor, entschied das Gericht.

Der Mitangeklagte Sören M. aus Dessau betonte nochmals, die im April bei einer Verkehrskontrolle in der Ludwigshafener Straße entdeckten Drogen seien seine gewesen und H. habe damit nichts zu tun. Allerdings scheint H. seinem Kumpel geholfen zu haben, die Drogen zu entsorgen. So jedenfalls schilderte es am Montag ein Zeuge, der am Steuer des kontrollierten Fahrzeugs saß. Er habe mitbekommen, wie M. mit H. flüsterte: „Mist, ich habe was einstecken.“ Was genau gemeint war, wusste der Zeuge damals nicht. Mathias H. jedenfalls habe erwidert: „Mensch, was machst du für einen Mist, ich halte dir den Rücken frei.“

Während M. wegrannte und die Drogen wegwarf, lief H. auf die Beamten zu, um sie abzulenken. Geholfen hat es nichts: M. wurde schnell geschnappt und der Stoff gefunden.

M. nimmt nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren Drogen, ist als Dealer unterwegs und hat auch mehrmals eingesessen. Ihm sei inzwischen klar geworden, dass es so nicht weitergehen könne, weshalb er sich aus der U-Haft heraus um einen Therapieplatz bemüht habe. Das Gericht hat ein psychiatrisches Gutachten bestellt, mit dem geklärt werden soll, ob M. drogenabhängig ist und ob er bei einer Verurteilung in den Entzug statt in den Knast kommt.

Für H. hingegen scheint der Prozess im Wesentlichen gelaufen. Nicht nur hat M. alle Vorwürfe auf sich genommen, auch sonst ergab der Prozess keine Anhaltspunkte, dass H. ins Drogengeschäft verstrickt sein könnte. Ein Vorwurf könnte gegen ihn allerdings noch erhoben werden: Mit seiner angetäuschten Flucht könnte er den Straftatbestand der versuchten Strafvereitlung erfüllt haben.

(mz)