1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. Gefängnisinsasse flieht aus offenem Vollzug – Warum er wohl keine Extra-Strafe fürchten muss

Festnahme in Dessau Gefängnisinsasse flieht aus offenem Vollzug – Warum er wohl keine Extra-Strafe fürchten muss

In Dessau ist am Freitag ein 21-Jähriger gefasst worden, der zuvor aus dem offenen Vollzug des Jugendgefängnisses Raßnitz geflohen war. Warum er dafür wohl keine Extra-Strafe befürchten muss.

30.09.2022, 13:12
Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt. Was viele nicht wissen: Flucht aus dem Gefängnis ist grunsätzlich nicht strafbar. 
Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt. Was viele nicht wissen: Flucht aus dem Gefängnis ist grunsätzlich nicht strafbar.  Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild

Dessau-Roßlau/DUR – In Dessau-Roßlau hat die Polizei am Freitag einen 21-Jährigen festgenommen, der am Donnerstag aus einer Gefängnisstrafe ausgerissen war.

Wie die Polizei mitteilte, sitzt der junge Mann in der Jugendanstalt Raßnitz eine Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten ab und befindet sich derzeit im offenen Vollzug. Am Donnerstag hatte er sich von einem begleiteten Ausgang in Schkopau abgesetzt wund war geflohen.

Flucht aus dem Gefängnis ist nicht strafbar

Laut Mitteilung befindet sich der Mann inzwischen wieder im Gefängnis, wo er noch bis Dezember bleiben muss.

Für die Flucht muss er dabei aber wohl keine Extra-Strafe fürchten. Denn Gefängnisausbruch ist in Deutschland – wie in vielen anderen Ländern auch – nicht strafbar. Lediglich „Begleitumstände“ werden belangt, wenn der Flüchtende sich der Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung strafbar macht.