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Plötzlich ist Test nicht gleich Test Frust bei Betroffenen - Corona-Schnelltests aus Pflegeheimen gelten nicht mehr im Baumarkt

Von Annette Gens 14.05.2021, 09:31
Ein Corona-Schnelltest.
Ein Corona-Schnelltest. (Foto: DPA)

Dessau-Rosslau - Regelmäßig mehrmals in der Woche geht Gerlinde L. (Name ist der Redaktion bekannt) ihre gute Bekannte in einem Pflegeheim in Dessau besuchen. Wie alle Besucher muss die Dessauerin dann immer einen Corona-Schnelltest im Heim absolvieren. Das Testergebnis konnte man sich bei Bedarf schriftlich aushändigen lassen. Mit dieser Bescheinigung war es möglich, binnen 24 Stunden Erledigungen im Baumarkt zu machen. Auch beim Friseur wurde die Bescheinigung akzeptiert.

Wochenlang gängige Praxis wird plötzlich aufgehoben

Was wochenlang gängige Praxis war und ein guter Service obendrein, ist seit gut einer Woche nicht mehr möglich. Der Test und die Bescheinigung aus einem Alten- und Pflegeheim kann nicht mehr anderweitig verwendet werden. Was nicht nur Gerlinde L. nachvollziehbar ärgert. Wer zum Friseur will, muss sich seit Neuestem in einem zugelassenen Zentrum auf Coronaviren testen lassen. Obwohl die Tests in Pflegeheimen von geschultem Fachpersonal durchgeführt wurden, werden sie für Erledigungen vom Land plötzlich nicht mehr anerkannt.

Veranlasst hat diese neue Regelung in der vorigen Wochen der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt, angesiedelt im dortigen Ministerium für Gesundheit und Soziales. „Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die PoC-Schnelltestungen, die Sie bei Ihrem Personal und Klienten durchführen, nicht bescheinigt und ausgehändigt werden dürfen“, informiert das städtische Gesundheitsamt nach Order aus Magdeburg sämtliche Dessau-Roßlauer Alten- und Pflegeheime. Diese Bescheinigungen dürften künftig zur Vorlage zum Beispiel beim Einkaufen oder beim Friseur nicht anerkannt werden. Es sei im Moment zwingend ein Test von einem anerkannten Testzentrum vorzulegen.

Gesundheitsamt der Stadt bedauert Entscheidung in Magdeburg

Das Gesundheitsamt betonte in seiner Mail an die Pflegeeinrichtungen, wie sehr es diese Entscheidung aus Magdeburg bedauert. „Da hat etwas funktioniert, es war ein unkomplizierter Service für die Bürger“, kommentiert etwa Dessau-Roßlaus Stadtsprecher Carsten Sauer. Und nachvollziehbar ist die Entscheidung des Landes allemal für Bürger wie Gerlinde L. kaum.

Der Krisenstab des Landes hat seine Entscheidung folgendermaßen begründet: „Nach enger Auslegung der Testverordnung sind nach jetzigem Stand die Bescheinigungen für in Pflegeheimen durchgeführte Tests als Vorlagen beispielsweise beim Friseur nicht anerkannt. Der Vorgang, ob diesbezüglich Änderungen möglich sind, wird aber noch geprüft,“ schreibt Romy Richter, Sprecherin den Sozialministeriums, auf MZ-Nachfrage. Nicht nur Gerlinde L. würde das freuen.