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Fischerprüfung nur nach Lehrgang

Von Wladimir Kleschtschow 10.05.2005, 16:55

Köthen/MZ. - "Vom 1. Mai an ist in Sachsen-Anhalt ein neues Landesfischereigesetz in Kraft, das unter anderem die Fischerprüfungsordnung regelt", sagte Gaile. "Das Gesetz schreibt vor, dass eine solche Prüfung nur abgelegt werden darf, wenn der Anwärter auf einen Fischereischein zuvor einen 30-Stunden-Pflichtlehrgang absolviert hat." Solche kostenpflichtigen Lehrgänge gab es auch bisher. Allerdings durften sich angehende Petrijünger nach den alten Regelungen auch allein auf eine Fischereiprüfung vorbereiten.

Die nächste Fischereiprüfung findet am 17. September statt. Das ist die letzte, für die noch die alte Regelung gilt, so Gaile. Alle, die noch einen Fischereischein erwerben wollen, ohne einen Lehrgang zu besuchen, müssen die Sache deshalb nicht auf eine lange Bank schieben. Für diese Prüfung können sie sich bis zum 20. August bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung anmelden.

Der Fischereischein ist in Deutschland für jeden erforderlich, der angeln will. Er bescheinigt dem Inhaber, dass dieser die nötigen biologischen und anderen Kenntnisse besitzt, um die Fische und die Umwelt schonend zu behandeln. Angelt jemand, der keinen Fischereischein hat, so macht er sich strafbar und muss meistens mit saftigen Geldstrafen rechnen.

Wie bei der Unteren Fischereibehörde weiter zu erfahren war, gibt es nach dem neuen Gesetz einen so genannten Sonderfischereischein. Dieser kann ohne Prüfung ausgestellt werden - für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Prüfung zu absolvieren. Diese dürfen dann aber nur in Begleitung eines Anglers mit einem Regelfischereischein angeln. Auch haben sie nur das Recht, Friedfischen nachzustellen. Eine Pirsch auf einen Hecht oder einen Zander ist also nicht drin.

Zum Schluss noch eine schlechte Nachricht - für all jene, die ihre DDR-Angelberechtigungen bisher nicht in einen bundesdeutschen Fischereischein haben umschreiben lassen: Nach dem neuen Gesetz ist das nicht mehr möglich. Also gilt ein Angel-Veteran aus den alten Zeiten, der sein Hobby aus irgendeinem Grund in all den Jahren nicht ausübte, de facto als Anfänger. Will er wieder angeln, muss er wieder eine Prüfung ablegen.