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Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau: Ein Register für alle Schuldner

Von thomas steinberg 28.12.2012, 17:55

dessau-Rosslau/MZ. - Dessau-Roßlau bekommt zum 1. Januar ein neues Gericht: das Zentrale Vollstreckungsgericht des Landes. Angesiedelt wird es am Amtsgericht Dessau und soll vor allem das zentrale Schuldnerverzeichnis führen. Bislang war diese Aufgabe auf die rund zwei Dutzend Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt verteilt, entsprechend mühsam war die Recherche für Gerichtsvollzieher und Gläubiger, wenn sie wissen wollten, wie es um die Situation eines Schuldners bestellt ist.

"Mit dem Vollstreckungsgericht soll der Justizstandort Dessau gestärkt werden", sagte Ute Albersmann, Sprecherin des Justizministeriums, am Freitag gegenüber der MZ. Einen entsprechenden Beschluss habe das Kabinett im Frühjahr gefasst. Ob das neue Gericht irgendwelche Auswirkungen auf den Stellenplan der Dessauer Justizbehörden haben wird, wusste Albersmann nicht zu sagen; und auch vor Ort war zwischen den Jahren niemand zu erreichen, der für Aufklärung hätte sorgen können.

Den Anstoß zum Aufbau eines zentralen Schuldnerregisters lieferte der Bund. 2009 verabschiedete der auf Drängen mehrerer Bundesländer ein Gesetz, um die "Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" zu reformieren. Das soll die Stellung der Gläubiger insbesondere gegenüber Schuldnern verbessern, die sich hartnäckig ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen. Andererseits soll es die gütliche Einigung befördern.

Ein Teil der Reform betrifft das zentrale Schuldnerregister, das zentral über die Webadresse www.vollstreckungsportal.de erreichbar ist. Wobei: Für eine Übergangszeit von etwa fünf Jahren müssen die Daten weiterhin zusammengesammelt werden - die alten Schuldnerverzeichnisse werden nicht in die neue Datenbanken eingespielt, heißt es auf einer Website des Bundesjustizministeriums.

Für Gläubiger der wohl größte Vorteil: Er kann vor der eigentlichen Vollstreckung beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft über den Schuldner beantragen. Und: Der Gerichtsvollzieher muss sich nicht erst auf den Weg machen, um vor Ort festzustellen, dass nichts zu pfänden ist und dem Gläubiger bedauernd mitzuteilen, der Schuldner sei "amtsbekannt pfandlos". Die Vermögensauskunft ersetzt die eidesstattliche Versicherung. Der Schuldner wird dafür mit Fragen gelöchert, da interessiert auch, was er etwa in den vergangen zwei Jahren alles verschenkt hat (eine Methode, das eigene Vermögen künstlich zu verkleinern). Will er keine Auskunft erteilen, kann der Gerichtsvollzieher andere Behörden anzapfen, um zum Beispiel Kontostände zu erfahren.

Die so gewonnenen Erkenntnisse fließen in das zentrale Register ein und sind darüber schneller greifbar. Zurückgreifen auf das Schuldnerverzeichnis können alle, die ein "berechtigtes Interesse" hegen, etwa indem sie eine Forderung nachweisen können.

Einfach "mal so" nachzufragen, um zu sehen, wie es finanziell beim Nachbarn steht, empfiehlt sich nicht unbedingt: Der Abruf eines Datensatzes kostet 4,50 Euro. Und das auch, wenn nur vermeldet wird, dass über den Nachbarn nichts vorliegt.