Corona-Folgen Corona-Folgen in Dessau-Roßlau: Kita-Gebühren für Mai werden erlassen - aber nicht für alle Eltern

Dessau-Roßlau - Eltern, deren Kinder im Monat Mai nicht in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut worden sind, müssen für diesen Monat keine Nutzungsgebühr bezahlen. Die Stadt Dessau-Roßlau wird keine Kostenbeiträge erheben.
Das gilt allerdings nicht für Kinder, die im Mai zeitweise in die Kita gebracht wurden. „Wer die Einrichtung genutzt hat, wenn auch nur an einem Tag, für den fällt die Nutzungsgebühr an“, erklärt Jugendamtsleiter Christian Deckert auf Nachfrage im Jugendhilfeausschuss.
Stadtrat hatte im Juni bereits die Nichterhebung der Kostenbeiträge für den April beschlossen
Die Mitglieder stimmten der Beschlussvorlage zu, die am 14. Oktober im Stadtrat abgestimmt wird. Der Stadtrat hatte im Juni bereits die Nichterhebung der Kostenbeiträge für den April beschlossen.
Die entgangenen Einnahmen werden der Stadt vom Land Sachsen-Anhalt rückerstattet. Für April und Mai sind das insgesamt 448.000 Euro. Wie Deckert informierte, ist das Geld bereits eingegangen.
Für die von der Schließung betroffenen Eltern entstand eine erhebliche organisatorische Belastung
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit erfolgten Eindämmungsverordnungen hatte das Land am 24. März die Schließung von Kindereinrichtungen, Horten und Schulen angeordnet. Es wurde lediglich eine Notbetreuung für die Kinder ermöglicht, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.
Für die von der Schließung betroffenen Eltern entstand eine erhebliche organisatorische Belastung, weshalb die Erstattung für die nicht erbrachte Betreuungsleistung mehr als gerechtfertigt sei. Das Land stellt sicher, dass Kommunen und Trägern dadurch keine finanziellen Einbußen entstehen. (mz)